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FALK-Pressemeldung zur Weiterbildungsordnung

Gemeinsame FALK-Presseinformation vom 15.05.2012

FALK-KVen: Weiterbildung zum Facharzt 

Ambulante Weiterbildung für alle Fachärzte

Die Kassenärztlichen Vereinigungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern fordern eine Verbesserung der Schnittstelle zwischen dem ambulanten und stationären Bereich. Die Vorstandsvorsitzenden der FALK-KVen Dr. Norbert Metke (Baden-Württemberg), Dr. Wolfgang Krombholz (Bayern), Frank-Rüdiger Zimmeck (Hessen) und Dr. Wolfgang Eckert (Mecklenburg-Vorpommern) erklärten dazu heute in Berlin: „Voraussetzung dafür ist auch, dass die später in der Versorgung tätigen Fachärzte in beiden Bereichen ausgebildet werden. Nur durch die Kenntnis der spezifischen Diagnostik, Therapie und Patientenbegleitung kann den angehenden Fachärzten die Besonderheiten der ärztlichen Versorgung im Krankenhaus und in der Praxis vermittelt werden.“ 

Voraussetzung dafür ist ein verpflichtender Weiterbildungsabschnitt für alle Fachrichtungen auch in der ambulanten Praxis. Die Inhalte der Weiterbildung werden in der Verantwortlichkeit der Ärztekammern in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen (WBO) der Länder geregelt. Während für Allgemeinmediziner dies bereits bundesweit Standard ist, gibt es in den entsprechenden Vorschriften für die Ausbildung von Fachärzten in der Regel nur fakultative Abschnitte.

Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigungen der FALK-Gruppe wird deshalb auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg im Mai 2012 ein entsprechender Antrag zur Anpassung der Muster-Weiterbildungsordnungen gestellt werden.

 

Die Presseinformation finden Sie auch als pdf-Datei zum Download über diesen Link.

 

Kontakt für Medien:
Martin Degenhardt, Unter den Linden 16, 10117 Berlin, Tel.: 030.408 173 268, Fax: 030.408 173 450,
 
 

Für mehr Einfluss der Länder-KVen:
Vier KVen kooperieren und gründen FALK

Aus einer Initiative von vier Kassenärztlichen Vereinigungen ist im Mai 2011 die Freie Allianz der Länder-KVen - kurz: FALK - entstanden. Die Gründungsmitglieder sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KVBW), Bayerns (KVB), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV). Ziel des Zusammenschlusses ist eine länderübergreifende Kooperation hinsichtlich wichtiger gesundheits- und versorgungspolitischer Themen sowie eine effektive Vertretung der Interessen der Länder-KVen auf Bundesebene.

 

 

36630 kvh de
26.06.2012
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