FALK-Pressemeldung Dispensierrecht
FALK-KVen regen Veränderungen bei der Arzneimittelversorgung im Bereitschaftsdienst an:
„Dispensierrecht für Kassenärztliche Vereinigungen wird Patientenversorgung verbessern!“
Die Vorstände der vier in der FALK-Kooperation verbundenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern regen Veränderungen beim so genannten Dispensierrecht im Kassenärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst an. So könnten bestehende Probleme bei der Akutversorgung der Patienten gerade in Flächenländern gelöst werden.
Zum Hintergrund: Die Abgabe von Medikamenten ist in Deutschland auf Grundlage des Dispensierrechts ausschließlich Apothekern und Tierärzten gestattet. Humanmediziner hingegen dürfen an ihre Patienten keine Arzneimittel abgeben. Gerade bei der Akutversorgung im Bereitschafts- bzw. Notdienst führt dies immer wieder zu Problemen. Denn für Patienten, die zu sprechstundenfreien Zeiten in den Bereitschaftsdienstzentralen, Praxen oder gar vom Hausbesuchsdienst versorgt werden, beginnt danach die Suche nach der nächsten geöffneten Apotheke. Gerade nachts und in ländlichen Gebieten ist dies kompliziert und führt nicht selten dazu, dass sich die notwendige Behandlung mit Medikamenten verzögert.
Die FALK-KVen fordern deshalb ein eingeschränktes, vertraglich geregeltes Dispensierrecht für den Kassenärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdienst. In einer gemeinsamen Erklärung der Vorstände heißt es: „Die Versorgung der Patienten im Notdienst gerade auf dem Land wird sich durch eine entsprechende Änderung deutlich verbessern. Besonders bei der Versorgung geriatrischer Patienten erwarten wir Fortschritte, wenn Medikamente aus einem z. B. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vorgehaltenen Bestand unmittelbar vom behandelnden Arzt abgegeben werden können. Dies wird die Therapietreue der Patienten stärken. Wir sind deshalb überzeugt: Ein auf bestimmte Wirkstoffe und Medikamentengruppen bezogenes Dispensierrecht für Kassenärztliche Vereinigungen wird die Patientenversorgung weiter verbessern. In Ländern wie der Schweiz und in Japan können Arzneimittel grundsätzlich von Ärzten abgegeben werden und die Erfahrungen dort sind sehr positiv.“
Die Presseinformation finden Sie auch als pdf-Datei zum Download über diesen Link.
Martin Degenhardt, Unter den Linden 16, 10117 Berlin, Tel.: 030.408 173 268, Fax: 030.408 173 450,
Für mehr Einfluss der Länder-KVen:
Vier KVen kooperieren und gründen FALK
Aus einer Initiative von vier Kassenärztlichen Vereinigungen ist im Mai 2011 die Freie Allianz der Länder-KVen - kurz: FALK - entstanden. Die Gründungsmitglieder sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg (KVBW), Bayerns (KVB), Hessen (KVH) und Mecklenburg-Vorpommern (KVMV). Ziel des Zusammenschlusses ist eine länderübergreifende Kooperation hinsichtlich wichtiger gesundheits- und versorgungspolitischer Themen sowie eine effektive Vertretung der Interessen der Länder-KVen auf Bundesebene.













