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Patientenbeirat bei der KV Hessen: Ärzte, Psychotherapeuten und KV Hessen als Anwälte der Patienten

Artikel zum Patientenbeirat aus dem Hessischen Ärzteblatt Nr. 8/2006 zum Download als pdf-Datei (241 KB)

Seit Juni 2006 existiert der Patientenbeirat bei der KV Hessen. Die Patientenvertreter sollen den Vorstand der KV Hessen beraten und dabei unterstützen, die Patientenversorgung weiter zu verbessern und neue gesundheitspolitische Entwicklungen in den für die Patienten wichtigen Bereichen umzusetzen. Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung transparenter zu gestalten und den Arzt und Psychotherapeuten in seiner Rolle als Anwalt der Patienten zu unterstützen.

Der Patientenbeirat soll die Belange der Patienten stärker ins Bewusstsein rücken. Die Tätigkeit des 2006 gegründeten Patientenbeirates, der sich aus Vertretern von Selbsthilfegruppen und anderen Organisationen des Gesundheitswesens zusammensetzt, umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete:

Der Patientenbeirat hat gegenüber der KVH eine beratende Funktion. So sollen die Patientenvertreter u.a. die Möglichkeit erhalten, nachhaltig zur angestrebten stärkeren Dienstleistungsorientierung der KVH beizutragen.


28832 kvh de
27.08.2009
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