Impfempfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, STIKO, aktualisiert regelmäßig ihre Impfempfehlungen und veröffentlicht diese in den Epidemiologischen Bulletins.
Unter diesen Links zur Homepage des Robert-Koch-Instituts finden Sie den Impfkalender, Stand 2012 und die aktuellen Impfempfehlungen vom Juli 2012.
Mit der gesetzlichen Regelung zum 1.4.2007 (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurden Schutzimpfungen in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Dadurch sollte ein bundeseinheitlicher Katalog der Impfleistungen geschaffen werden. Mit den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut) hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen auseinandergesetzt und festgelegt, ob und in welcher Form die Empfehlungen der STIKO zum Leistungsrecht der GKV wird.
- Die ständige Impfkommission (STIKO) gibt eine Leitlinie heraus, die sich mit wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten beschäftigt.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss legt das Leistungsrecht der GKV fest.
- Das Bundesministerium für Gesundheit überwacht und genehmigt die leistungsrechtliche Festlegung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2007 ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten; regelmäßige Aktualisierungen erfolgen seitdem. Über den Link finden Sie diese auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses.













