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Hautkrebsscreening: Einigung rechtzeitig erzieltVergütung kann ab 1. Juli 2008 über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werdenDie Krankenkassen und die Vertreter der Ärztschaft haben sich noch rechtzeitig vor dem Start über Vergütung des Hautkrebsscreenings geeinigt. Es kann von den qualifizierten Ärzten als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Juli 2008 über die Versichertenkarte mit der Kassenärztlichen Vereingung abgerechnet werden. Eine Vorleistung des Patienten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist somit nicht notwendig. Ab dem 1. Juli können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre die neue Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in Anspruch nehmen. Sie wird von eigens dafür qualifizierten Haus- und Hautärzten angeboten. Die Ärzte, die in Hessen den entsprechenden Fortbildungsnachweis bereits besitzen und das Hautkrebsscreening durchführen können, finden Sie über die Arztsuche der KV Hessen. Wählen Sie in der "Erweiterten Suche" einfach unter "Genehmigungen" das Auswahlfeld "Hautkrebs-Screening" aus und Sie finden die Ärzte, die bereits über die Genehmigung verfügen. |
27.08.2009 |