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Bundesversicherungsamt - Prüfdienst gesetzliche Krankenkversicherung

Bei Beschwerden oder Eingaben über die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist in den meisten Fällen die Abteilung II des Bundesversicherungsamtes zuständig.

Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über die sog. bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, wie Ersatz-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftliche Krankenkassen sowie die Bundesknappschaft und die Seekrankenkasse. Dazu gehören auch die jeweiligen Pflegekassen. Das Amt ist hingegen nicht für die privaten Kassen und auch nicht für Träger zuständig, die nur einem Bundesland tätig sind (z.B. die AOK Hessen).

Vor der Bearbeitung einer Beschwerde und Eingabe wird zunächste die Stellungnahme der betroffenen Kranken- und Pflegekasse eingeholt. Danach wird die Anfrage abschließend beantwortet, wobei oft zugunsten der Beschwerdeführer auf die Kasse eingewirkt wird.

Prüfdienst Krankenversicherung

Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Tel.: 0228/619-0
Fax: 0228/619-1870
E-Mail:

28800 kvh de
27.08.2009
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