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Notfälle: Wer ist zuständig?

Ärztliche Behandlung außerhalb der Praxissprechstunden: Was sind Notfälle und wer versorgt sie?

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Sollten Sie einmal dringend medizinische Hilfe außerhalb der Praxissprechstunde benötigen, wenden Sie sich im Regelfall direkt an Ihren behandelnden Arzt. Dieser ist grundsätzlich für die ambulante Versorgung seiner gesetzlich krankenversicherten Patienten zuständig. Nachts, am Wochenende oder an Feiertagen ist jedoch ihr behandelnder Arzt nicht immer zu erreichen. In diesem Fall gibt der Anrufbe­antworter Auskunft, welche Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale oder welcher vertretende Arzt zuständig ist.

Seit dem 1. April 2012 besteht die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116 117, über die Sie außerhalb der Sprechstundenzeiten an den zuständigen Ärztlichen Bereitschaftsdienst weitergeleitet werden. Das hat den Vorteil, dass Sie im Notfall auch schnell die passende Nummer bereit haben, wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten.

Die einheitliche Notdienstnummer funktioniert allerdings auch in Hessen noch nicht überall. Dort, wo sich Ärzte im kollegialen Dienst vertreten, oft per Mobiltelefon erreichbar sind und manchmal auch kurzfristige Absprachen treffen, kann die einheitliche Rufnummer nicht hinterlegt werden. In diesem Fall erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Arztes, wer den Bereitschaftsdienst an diesem Tag leistet. Auch an kostenpflichtige einheitliche Rufnummern wird nicht weitergeleitet. Aber: Die regionalen Rufnummern der Bereitschaftsdienste gelten auch weiterhin.

In vielen Regionen gibt es Ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen (früher: Notdienstzentralen). Dort werden Sie nach telefonischer Rücksprache von einem ausgebil­deten Notfalldienstarzt direkt behandelt. Im Bedarfsfall können in Absprache mit dem medizinischen Personal auch Hausbesuche verein­bart werden.


In Hessen gibt es zahlreiche Ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen für medizinische Notfälle. Die Bereitschaftsdienstsuche der KV Hessen informiert Sie, wo sich die zuständige ÄBD-Zentrale in ihrer Nähe befindet.

Bitte beachten Sie: Im Fall eines lebensbedrohliche Notfalls rufen Sie den Rettungsdienst !

Bei lebensbedrohlichen Notfällen sollten Sie unverzüglich die Leitstelle des Rettungsdienstes über die Telefonnumer 112 alarmieren!   


Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist in der ambulanten Versorgung bei allen gesundheitlichen Störungen durch Unfälle, Erkran­kungen oder Vergiftungen zuständig, bei denen ohne eine medizinische Versorgung des Betroffenen

 Notfälle im Sinne des Rettungsdienstes

 

28816 kvh de
11.05.2012
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