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Notfälle: Wer ist zuständig? Ärztliche Behandlung außerhalb der Praxissprechstunden: Was sind Notfälle und wer versorgt sie?
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Sollten Sie einmal dringend medizinische Hilfe außerhalb der Praxissprechstunde benötigen, wenden Sie sich im Regelfall direkt an Ihren behandelnden Arzt. Dieser ist grundsätzlich für die ambulante Versorgung seiner gesetzlich krankenversicherten Patienten zuständig. Nachts, am Wochenende oder an Feiertagen ist jedoch ihr behandelnder Arzt nicht immer zu erreichen. In diesem Fall gibt der Anrufbeantworter Auskunft, welche Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale oder welcher vertretende Arzt zuständig ist.
Seit dem 1. April 2012 besteht die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116 117, über die Sie außerhalb der Sprechstundenzeiten an den zuständigen Ärztlichen Bereitschaftsdienst weitergeleitet werden. Das hat den Vorteil, dass Sie im Notfall auch schnell die passende Nummer bereit haben, wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten.
Die einheitliche Notdienstnummer funktioniert allerdings auch in Hessen noch nicht überall. Dort, wo sich Ärzte im kollegialen Dienst vertreten, oft per Mobiltelefon erreichbar sind und manchmal auch kurzfristige Absprachen treffen, kann die einheitliche Rufnummer nicht hinterlegt werden. In diesem Fall erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres Arztes, wer den Bereitschaftsdienst an diesem Tag leistet. Auch an kostenpflichtige einheitliche Rufnummern wird nicht weitergeleitet. Aber: Die regionalen Rufnummern der Bereitschaftsdienste gelten auch weiterhin.
In vielen Regionen gibt es Ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen (früher: Notdienstzentralen). Dort werden Sie nach telefonischer Rücksprache von einem ausgebildeten Notfalldienstarzt direkt behandelt. Im Bedarfsfall können in Absprache mit dem medizinischen Personal auch Hausbesuche vereinbart werden.
In Hessen gibt es zahlreiche Ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen für medizinische Notfälle. Die Bereitschaftsdienstsuche der KV Hessen informiert Sie, wo sich die zuständige ÄBD-Zentrale in ihrer Nähe befindet.
Bitte beachten Sie: Im Fall eines lebensbedrohliche Notfalls rufen Sie den Rettungsdienst !
Bei lebensbedrohlichen Notfällen sollten Sie unverzüglich die Leitstelle des Rettungsdienstes über die Telefonnumer 112 alarmieren!
Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist in der ambulanten Versorgung bei allen gesundheitlichen Störungen durch Unfälle, Erkrankungen oder Vergiftungen zuständig, bei denen ohne eine medizinische Versorgung des Betroffenen
- der Prozess der Gesundheitsstörung beschleunigt wird
- ein irreversibler bleibender gesundheitlicher Schaden oder der Tod die Folge sein können
- die Verbesserung des Gesundheitszustands ohne das Einschreiten des Rettungsdienstes verlangsamt wird
Notfälle im Sinne des Rettungsdienstes
- sind Ereignisse, bei denen bei lebensbedrohlich Verletzten, Vergifteten oder Erkrankten (Notfallpatienten) unverzüglich und mit höchster zeitlicher Priorität lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Betreuung und/oder medizinischer Versorgung und/oder Überwachung durch fachlich entsprechend qualifiziertes Personal in dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung und Behandlung geeignete Einrichtung zu befördern sind.
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Ereignisse, bei denen bei unversorgten Verletzten, Vergifteten oder Erkrankten eine lebensbedrohliche Verschlechterung ihres Zustands oder schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich durch fachlich entsprechend ausgebildetes Personal medizinische Hilfe erhalten.
- Ereignisse, bei denen primär versorgte Verletzte, Vergiftete oder Erkrankte aufgrund ärztlicher Beurteilung unverzüglich, ggf. unter Fortsetzung spezieller evtl. auch intensivmedizinischer Versorgung durch fachlich entsprechend ausgebildetes Personal in dafür ausgestatteten Rettungsmitteln, in eine geeignetere Behandlungs- oder Diagnoseeinrichtung zu transportieren sind und ggf. zurück.
- Ereignisse, bei denen zur Versorgung von lebensbedrohlichen Verletzten, Vergifteten oder Erkrankten lebenswichtiges Material oder auch Personal für besonders Versorgungs- und/oder Behandlungsmaßnahmen transportiert werden muss oder Suchaufgaben durchzuführen sind.
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