Was ist ein Notfall?
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Grundsätzlich ist für die ambulante Versorgung aller gesetzlich Krankenversicherten der behandelnde Arzt zuständig. Nachts und am Wochenende ist er nicht immer zu erreichen. In diesem Fall gibt der Anrufbeantworter Auskunft, welche Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale oder welcher vertretende Arzt zuständig ist.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist also im Notfall die Vertretung des jeweils zuständigen behandelnden Arztes außerhalb der Sprechstundenzeiten. Bei akuten oder lebensbedrohlichen Situationen ist jedoch der Rettungsdienst (erreichbar über die einheitliche Rufnummer 112) die richtige Adresse!
Rettungsdienst
Eine weitere Grundlage für die ambulante Versorgung von Notfällen bildet der Rettungsdienst.
Der Rettungsdienst ist bei allen gesundheitlichen Störungen durch Unfälle, Erkrankungen oder Vergiftungen zuständig, bei denen ohne eine medizinische Versorgung des Betroffenen
- der Prozess der Gesundheitsstörung beschleunigt wird,
- die Folgen irreversibel im Sinne eines bleibenden Schadens oder des Todes sein können oder
- die Verbesserung des Gesundheitszustands ohne sein Einschreiten verlangsamt wird.
Notfälle im Sinne des Rettungsdienstes
- sind Ereignisse, bei denen bei lebensbedrohlich Verletzten, Vergifteten oder Erkrankten (Notfallpatienten) unverzüglich und mit höchster zeitlicher Priorität lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, die Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Betreuung und/oder medizinischer Versorgung und/oder Überwachung durch fachlich entsprechend qualifiziertes Personal in dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung und Behandlung geeignete Einrichtung zu befördern sind.
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Ereignisse, bei denen bei unversorgten Verletzten, Vergifteten oder Erkrankten eine lebensbedrohliche Verschlechterung ihres Zustands oder schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich durch fachlich entsprechend ausgebildetes Personal medizinische Hilfe erhalten.
- Ereignisse, bei denen primär versorgte Verletzte, Vergiftete oder Erkrankte aufgrund ärztlicher Beurteilung unverzüglich, ggf. unter Fortsetzung spezieller evtl. auch intensivmedizinischer Versorgung durch fachlich entsprechend ausgebildetes Personal in dafür ausgestatteten Rettungsmitteln, in eine geeignetere Behandlungs- oder Diagnoseeinrichtung zu transportieren sind und ggf. zurück.
- Ereignisse, bei denen zur Versorgung von lebensbedrohlichen Verletzten, Vergifteten oder Erkrankten lebenswichtiges Material oder auch Personal für besonders Versorgungs- und/oder Behandlungsmaßnahmen transportiert werden muß oder Suchaufgaben durchzuführen sind.














