Prüfung und Regress
Die Richtgrößen 2009 wurden als info.pharm-Rundschreiben der KV Hessen veröffentlicht
Die Richtgrößen 2008 wurden als info.pharm-Rundschreiben der KV Hessen publiziert
hier zum Download im pdf-Format (53 KB). Im Zusammenhang mit der Umsetzung des § 106 a Abs. 6 SGB V haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen auf Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen geeinigt. Die Richtlinien sind zum 1. April 2005 in Kraft getreten.
Wurde eine wirksame Vereinbarung erst während eines Jahres veröffentlicht, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts die Prüfung hinfällig, Quelle: Ärzte-Zeitung vom 4. November 2005
Meldungen über Praxisbesonderheiten erst bei einem eingeleiteten Prüfverfahren einreichen













