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Häusliche Krankenpflege - Dauer der Verordnung

Erst- und Folgeverordnung, Informationspflicht des Arztes

 Informationen zur Erst- und Folgeverordnung und Informationspflicht des Arztes

Wenn Sie das erste Mal für einen Patienten eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausstellen, soll die Verordnungsdauer auf 14 Tage begrenzt sein. Damit will man sicherstellen, dass Sie sich innerhalb dieses Zeitraumes persönlich vom Zustand des Patienten überzeugen und den Erfolge der Maßnahmen überprüfen. Bei einer Erstverordnung wird ein Routine-Hausbesuch ohnehin die Regel sein.

Erstverordnung für bis zu 14 Tage - Hausbesuch!

Die Folgeverordnung der häuslichen Krankenpflege kann mit ausreichender Begründung natürlich für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden, auch quartalsübergreifend. Allerdings entspricht es wohl dem ärztlichen Selbstverständnis, seine Patienten einmal im Quartal persönlich zu sehen - selbst dann, wenn die Patienten erkennbar länger auf Hilfe angewiesen sein sollten. Sorgfalt ist angesagt und eine Verordnung für den Zeitraum von 3 Monaten ausreichend.


Frage eines Urologen: Kann ich meine Fälle weiter von Pflegediensten versorgen lassen, auch wenn ich keine Hausbesuche mache?

Antwort: Jeder Arzt muss sich von der Wirksamkeit der verordneten Massnahmen, dem Zustand des Patienten und dem Fortgang der Behandlung überzeugen. Dies setzt die persönliche Beurteilung voraus - entweder über Hausbesuch oder aus der laufenden Behandlung.

 

Folgeverordnung auch für mehr als ein Quartal


Persönlicher Kontakt wichtig

Information über Änderungen der Verordnung

Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist die Regelung in der Richtlinie (siehe Text Nr. 13), dass die Kasse vom Arzt unverzüglich informiert werden muss, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege ganz oder teilweise nicht mehr erforderlich sind. Dies kann nicht telefonisch erfolgen, sondern muss schriftlich evtl. über einen Rückantwortbogen der Kasse erledigt werden.

 

Arzt soll Kasse schriftlich informieren

 

29201 kvh de
21.05.2012
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