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Häusliche Krankenpflege - Abgrenzung Grundpflege und Behandlungspflege


Die reine Dekubitusprophylaxe ist Sache der Grundpflege!

Unter dem Oberbegriff Grundpflege werden Hilfen bei der Ausscheidung, Ernährung und Körperpflege bzw. die hauswirtschaftliche Versorgung als Komplexleistungen definiert. Die Behandlungspflege ist hingegen stärker in Einzelleistungen gegliedert, die entsprechend einzeln zu verordnen sind.Beispiel des Dekubitus:

Die Dekubitusprophylaxe gehört zur Grundpflege (Hilfe bei der Ausscheidung) und ist eine rein vorbeugende Maßnahme, wenn ein Hautdefekt noch nicht besteht. (Bitte denken Sie daran: Grundpflege können Sie nur im Fall der Krankenhausvermeidung verordnen!) Wenn allerdings ein mindestens oberflächlicher Hautdefekt vorhanden ist, fällt die Leistung unter die Behandlungspflege und wird dann als Dekubitusbehandlung verordnet.

Prophylaxe, z.B. bei Dekubitus
Gemeinsam haben beide Leistungsarten, dass die pflegerischen Prophylaxen, die passende Lagerung, die Hilfen bei der Mobilität und die allgemeine Krankenbeobachtung schon Bestandteil der jeweiligen grund- oder behandlungspflegerischen Leistung ist, also nicht getrennt davon zusätzlich verordnet werden. Wenn also ein Patient zum Verbandswechsel aus dem Bett gehoben werden muss, dann kann diese Hilfe zur Mobilität nicht gesondert verordnet werden. Begleitende Maßnahmen und Handgriffe nicht separat verordnen
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27.08.2009
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