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Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen BundesausschussesLink zur aktuellen Version auf der Homepage des Gemeinsamen BundesausschussesLink zur aktuellen Fassung der Rehablitations-Richtlinien auf der Hompage des GBA. Das Verfahren läuft seit der Einführung der aktuellen Rehabiltitations-Richtlinien zum 1. April 2004 standardisiert in zwei Schritten ab:
Um den geforderten Qualitätsstandard bei der ärztlichen Feststellung zu sichern, müssen Ärzte für die Verordnungsberechtigung spezielle rehabilitationswissenschaftliche Kenntnisse nachweisen, die sie im Rahmen einer 16-stündigen Qualifikation erworben werden können. Um die Transparenz des Verfahrens weiter zu erhöhen, unterrichtet die Krankenkasse den Versicherten und den verordnenden Vertragsarzt über ihre Leistungsentscheidung. Abweichungen von der Verordnung sind zu begründen. Um den Rehabilitationserfolg für die Zeit nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation hinaus zu sichern, wurde eine gemeinsame Umsetzung der weiterführenden Empfehlungen aus der Rehabilitationseinrichtung zwischen Patient, Krankenkasse und Arzt in der Neufassung der Richtlinien verankert. |
30.05.2011 |