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Häusliche Krankenpflege: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Link zur Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses

 Die Richtlinien Häusliche Krankenpflege sind seit 1. Juli 2000 gültig und wurden zuletzt zum 15. März 2007 geändert. Der Leistungskatalog ist eine Anlage zu den Richtlinien; Sie finden ihn im Anhang derselben. Hier finden Sie die aktuelle Version der Richtlinie als Link zur Hompage des Gemeinsamen Bundesausschusses!

Es bestehen immer wieder Unsicherheiten: Was darf wann wie häufig verordnet werden. Auch die Abgrezung zur Pflegeversicherung ist ein Thema.

Wir geben Ihnen in diesem Kapitel ausführliche Hinweise zum Umgang mit der Richtlinie, zum Vordruck 12 und zum Leistungskatalog bei

  • Grundpflege, 
  • hauswirtschaftlicher Versorgung und 
  • Behandlungspflege.

Pflegehilfsmittel werden die im Gegensatz zu Hilfsmitteln zu Lasten der Krankenkassen nicht verordnet!

Häusliche Krankenpflege - Dauer der Verordnung

Erst- und Folgeverordnung, Informationspflicht des Arztes


 
 

27.08.2009