Inkontinenzversorgung der Versicherten der AOK Hessen im häuslichen Bereich
Mit Schreiben vom 10. Juli 2009 wurden wir von der AOK Hessen gebeten, die Vertragsärzte über eine Änderung der Hilfsmittelversorgung im Bereich der Inkontinenzartikel zu informieren.
Hintergrund:
Am 4. Februar 2009 hatte die AOK Hessen dem bisherigen Vertragspartner, der Firma Mako Handels GmbH, fristlos gekündigt.
Zum 01.07.2009 sind neue Vertragspartner für die Versorgung der Versicherten der AOK Hessen mit saugenden Inkontinenzhilfen zuständig. Dadurch ändert sich erneut die Versorgungslage in den genannten Gebietslosen.
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Ab sofort können die AOK Versicherten in den entsprechenden Postleitzahlengebieten ihren Lieferanten unter den Vertragspartnern der AOK Hessen frei wählen.
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Die AOK Hessen hat ihre Mitglieder informiert, sich bei ihrem behandelnden Arzt gegebenenfalls eine neue Verordnung ausstellen zu lassen.
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Jeder zugelassene Leistungserbringer kann AOK Versicherte künftig nur versorgen, wenn er dem Vertrag beitritt.
Die Regelung betrifft nur die Lose 1,2,6,7 und 9. Eine Auflistung der betroffenen Landkreise und den dazugehörigen Postleitzahlen ist beigefügt.
Für weitere Informationen steht das Internetportal der AOK Hessen unter
http://www.aok-gesundheitspartner.de/he/hilfsmittelanbieter/vertragspartner/index.html?bl=he
zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen der AOK finden Sie weiterhin im Downloadbereicht in der rechten Spalte als pdf-dateien.
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