Heilmittelverordnung und Heilmittelrichtlinien: Die 10 größten Probleme in den Praxen
Die neue Heilmittelrichtlinie sorgte in vielen Praxen für Aufregung gesorgt: Noch mehr Bürokratie, noch mehr Dokumentation, noch mehr Begründungen, die anzugeben sind. Aus Wut über die neuen Reglementierungen, aber auch in Einzelfällen durch Unkenntnis, kam es in der Vergangenheit immer zu Problemen bei der Ausstellung von Rezepten. In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Physiotherapeuten haben wir deshalb die größten Missverständnisse klargestellt:
- Die Aussage "Massagen dürfen nicht mehr verordnet werden" ist falsch. Massagen haben ihre nachgewiesenen medizinischen Indikationen und sind im Heilmittelkatalog weiterhin berücksichtigt und somit verordnungsfähig. Allerdings gilt es, die korrigierte Inikationsstellungzu beachten und nachvollziehbar begründen zu können.
- Die Aussage "es sind immer 12 Wochen Therapiepause erforderlich" ist nicht richtig. Erkrankt ein Patient innerhalb von 12 Wochen erneut oder ist er dauerhaft erkrankt, ist ggf. eine medizinisch begründete Verordnung bei einer Verordnung außerhalb des Regelfalles nötig. Diese 12 Wochen-Frist (Pause) ist unabhängig vom Quartal zu sehen, sie bezieht sich auf den Krankheitsfall nach Ausschöpfung der Regelverordnungsmenge. Auch hier spielt die medizinische Begründung eine zentrale Rolle.
- Die alleinige ngabe der Leitsymptomatik auf dem Rezept reicht nicht aus - es muss auch stets die Diagnose (im Klartext, also keine ICD-Verschlüsselung) notiert werden. Bei zwei Krankheiten, z.B. Arm- und Unterschenkelfraktur, sind zwei Verordnungen nötig.
- Stellen Sie zwei gleichwertige Leitsymptomatiken fest, ist hier die D1- Heilmittelkombination vorgesehen. Diese Verordnungen können in den physiotherapeutischen Praxen abgegeben werden, die über die Zertifikate KG-Gerät und Manuelle Therapie verfügen.
- Der Indikationsschlüssel passt leider oft nicht zur Therapie bzw. Leitsymptomatik z.B. WS2a bei Muskelspannungsstörungen - richtig wäre: WS2f
- Wärmetherapie ist immer zu spezifizieren: Heißluft, Fango, Ultraschall oder Heiße Rolle
- KG-ZNS sollte auch zusätzlich spezifiziert werden. Es können folgende neurophysiologische Behandlungstechniken zum Einsatz kommen: PNF, Vojta oder Bobath.
- Manuelle Lymphdrainage: Hier ist stets auch die Behandlungszeit mit anzugeben.
- MLD 30 Minuten (z.B. eine Extremität)
- MLD 45 Minuten (z.B. nach Mama Ablatio)
- MLD 60 Minuten (z.B. bei ausgiebigen Lymphödemen).
Zusätzlich kann in Hessen die Bandage verordnet werden. Die erforderlichen Bandagematerialien sind separat zu verordnen. Die Lymphdrainagetherapeuten beraten Sie diesbezüglich individuell.
- Alle Felder ausfüllen, es gibt oft fehlende Angaben z.B.
- Kreuz beim Therapiebericht erwünscht ja oder nein
- Anzahl pro Woche immer angeben. Beachten Sie bitte, dass die Vorschläge im HMK nicht verbindlich sind und Abweichungen im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein können.
- Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles (dieser Regelfall ist stets zuerst zu durchlaufen) können Sie
- die Verordnungsmenge so wählen, dass der Patient nach 12 Wochen wieder in Ihrer Praxis ist; z.B. 24 x MLD 45 Minuten (2 x wöchentlich)
- diese Verordnungen sind medizinisch zu begründen. Die physiotherapeutischen Praxen organisieren dann zusammen mit dem Patienten die Genehmigung durch die Kassen - also keine weitere Arbeit für Sie.
- Nutzen Sie die Möglichkeit zur Meldung einer Praxisbesonderheit (neue Ziffer 98544 ab dem 1.4.05!)
Festzuhalten bleibt, dass die Heilmittelrichtlinien vom Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen verabschiedet wurden und nicht von den Heilmittelverbänden. Die Heilmittelerbringer erhalten von der GKV keine Kostenerstattung für unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Rezepte und müssen daher die Patienten mit der Heilmittelverordnung erneut in die Arztpraxen schicken, um die erforderlichen Korrekturen vornehmen zu lassen. Kooperatives Verhalten zwischen verschreibendem Arzt und Heilmittelerbringer, wie es das Gesetz auch vorsieht, kommt Ihren Patienten zu Gute und spart auch Ihre Arbeitszeit.
Hans-Heinrich Hübbe,
Landesvorsitzender des Verbandes Physikalische Therapie (VPT) Hessen
und
Ulrich Pohl, Bezirksvorsitzender Frankfurt des VPT












