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Heilmittel - Grundlagen der Verordnung Alle Informationen zum Themenbereich "Heilmittel" stehen an dieser Stelle zur Verfügung. Ob Verordnungshinweise, Informationen zur Richtlinie, Kosten oder Budget: Hier werden Sie fündig!
Die Verordnung von Heilmitteln wird durch Richtlinien
des Bundesausschusses Ärzte - Krankenkassen geregelt und zwar für:
- physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik)
- podologische Therapie (diabetisches Fußsysndrom)
- Stimm-, Sprech und Sprachtherapie (Logopädie)
- Arbeits- und Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
Heilmittel-Richtlinien - Neufassung zum 1. Juli 2004
Schon bei Inkrafttreten der Heilmittel- Richtlinien Mitte 2001 hatten Kenner der Szene vor steigenden Ausgaben gewarnt. Sie haben Recht behalten: Rund 3,8 Mrd. Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen 2003 für Maßnahmen der physikalischen, Ergo-, Logo- und podologischen Therapie ausgegeben. Dies entspricht einer Steigerung von 4,8 Prozent gegenüber 2002 (3,64 Mrd. Euro) und sogar um 24,5 Prozent gegenüber 2001 (3,05 Mrd. Euro). Dieser Trend war zusammen mit dem Wunsch nach einer praktikableren und übersichtlicheren Richtlinie Grund genug, um die Heilmittel-Richtlinien erneut zu überarbeiten.
Die vom Bundesausschuss am 16. März 2004 verabschiedete Neufassung der Richtlinien wurde Mitte Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat zum 1. Juli 2004 in Kraft.
Die aktuelle Fassung der Heilmittel-Richtlinien finden Sie hier als Link zur Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Hier verlinken wir ebenfalls zum aktuellen Heilmittel-Katalog auf der Website des GBA.
Heilmittel für Hessen
Die Initiative in Hessen zur Abschaffung von Richtgrößen - Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente:
Podologische Therapie
Hier stellen wir Ihnen alle Dokumente zur Podologischen Therapie im Überblick zur Verfügung
Ergotherapie
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ergotherapie im Überblick
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