Heilmittel - Grundlagen der Verordnung
Die Verordnung von Heilmitteln wird durch Richtlinien
des Bundesausschusses Ärzte - Krankenkassen geregelt und zwar für:
- physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik)
- podologische Therapie (diabetisches Fußsysndrom)
- Stimm-, Sprech und Sprachtherapie (Logopädie)
- Arbeits- und Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
Heilmittel-Richtlinien - Neufassung zum 1. Juli 2004
Schon bei Inkrafttreten der Heilmittel- Richtlinien Mitte 2001 hatten Kenner der Szene vor steigenden Ausgaben gewarnt. Sie haben Recht behalten: Rund 3,8 Mrd. Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen 2003 für Maßnahmen der physikalischen, Ergo-, Logo- und podologischen Therapie ausgegeben. Dies entspricht einer Steigerung von 4,8 Prozent gegenüber 2002 (3,64 Mrd. Euro) und sogar um 24,5 Prozent gegenüber 2001 (3,05 Mrd. Euro). Dieser Trend war zusammen mit dem Wunsch nach einer praktikableren und übersichtlicheren Richtlinie Grund genug, um die Heilmittel-Richtlinien erneut zu überarbeiten.
Die vom Bundesausschuss am 16. März 2004 verabschiedete Neufassung der Richtlinien wurde Mitte Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat zum 1. Juli 2004 in Kraft.
Die aktuelle Fassung der Heilmittel-Richtlinien finden Sie hier als Link zur Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Hier verlinken wir ebenfalls zum aktuellen Heilmittel-Katalog auf der Website des GBA.
Die Initiative in Hessen zur Abschaffung von Richtgrößen - Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente:
Hier stellen wir Ihnen alle Dokumente zur Podologischen Therapie im Überblick zur Verfügung
Alle Dokumente zur Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in der Übersicht
Übersicht über die uns vorliegenden Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassenverbänden
Link zur Anlage auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Übersicht zum Download als pdf-Datei in der rechten Spalte, Stand Mai 2010
Informationen aus info.doc Nr. 4 vom Juli 2005
Die Heilmittel-Vereinbarung der KV Hessen mit den Krankenkassen für das Jahr 2009












