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Grünes Rezept: Die Empfehlung für OTC-Präparate ab 1. April 2004

KBV, Apotheker und Krankenkassen haben sich auf das sog. Grüne Rezept als verbindliches Muster geeinigt. Der Arzt soll das Grüne Rezept als Empfehlung für solche OTC-Medikamente (nicht rezeptpflichtige Arzneimittel) nutzen, die zwar für die Behandlung sinnvoll sind, die der Arzt aber seit 1.1.2004 auch nicht ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen darf. Hier zum Download das passende Merkblatt und die Liste der Druckereien im pdf-Format (248 KB).

Seit 1.1.2004 dürfen nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel nur noch in wenigen Ausnahmefällen zu Lasten der GKV verordnet werden.

Das Grüne Rezept soll nun dazu beitragen,

  • Non-Compliance zu vermeiden  
  • dem Patienten eine Merkhilfe zu bieten  
  • eine negative Stigmatisierung der ausgeschlossenen Mittel zu vermeiden  
  • dem Patienten einen Beleg für seine Steuererklärung (außergewöhnliche Beastungen) an die Hand zu geben. Der Apotheker taxiert das abgegebene Arzneimittel und gibt dem Patienten das Rezept zurück.

Das Grüne Rezept wird kostenlos über den Pharma-Aussendienst an die Arztpraxen verteilt werden. Ausdrücklich ist jedoch jede für den Patienten erkennbare Werbung auf dem Rezept selbst untersagt.

Alternativ können die Rezepte auch bei den einschlägigen Rezeptdruckereien gekauft werden. Die Liste mit den Ansprechpartnern finden Sie zusammen mit dem Merkblatt oben zum Download.

 
 

27.08.2009