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Richtlinien des Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, gültig ab 1. April 2009

Links zur Arzeimittel-Richtlinie, gültig ab 1. April 2009, und zu den einzelnen Anlagen, die auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses dokumentiert sind. Eine FAQ-Liste (Antworten auf häufige Fragen) der KBV zur neuen Arzneimittelrichtlinie finden Sie in der rechten Spalte

KBV und GKV haben gemeinsam eine Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln nach den neuen Arzneimittel-Richtlinien veröffentlicht, die Ihnen im Download-Bereich in der rechten Spalte zur Verfügung steht.

Hier der Link zur Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien (gültig ab 1. April 2009) mit Anlagen auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses :

Arzneimittel-Richtlinie

Zudem die Übersicht über die Anlagen der Arneimittel-Richtlinien, die Sie auf der Website des GBA unter diesem Link in den aktuellen Versionen finden:

Anlagen Arzneimittel-Richtlinien


Anlagen 

Anlage I - OTC-Übersicht

Anlage II - Lifestyle Arzneimittel (früher Anlage 8)

Anlage III - Übersicht über die Verordnungseinschränkungen und Ausschlüsse (früher u. a. Anlage 10)

Anlage IV - Therapiehinweise (früher Anlage 4)

Anlage V - Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte (früher Anlage 12)

Anlage VI - Off-label-use (früher Anlage 9)

Anlage VII - Aut idem (früher Anlage 5)

Anlage VIII - Hinweise zu Analogpräparaten (früher Anlage 6)

Anlage IX - Festbetrags-Gruppenbildung (früher Anlage 2)

Anlage X - Aktualisierung der Vergleichsgrößen

Anlage XI - Verordnung besonderer Arzneimittel (früher Anlage 13)

Arzneimittelübersicht zur so genannten Negativliste (früher Anlage 13)

03.04.2009
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AMR-Neufassung Schnellübersicht 240309 KBV-FAQ AMR 21_08_09_09

Stichwörter

Arzneimittel, Arzneimittelverordnung,

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