Arzneimittel
Für Anfragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln an die KV Hessen verwenden Sie bitte das Faxformular, das wir in der rechten Spalte für Sie als pdf-Datei zum Download eingestellt haben.
Link zum AIS-Portal auf der Homepage der KBV mit wichtigen Informationen zum Thema Arzneimittelverordnung und zum Online-Fortbildungsportal
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) empfiehlt dieses Angebot, das mehr als 7.000 Fachinformationen/SPCs (Summary of Product Characteristics) für Fachkreise tagesaktuell und kostenlos online abrufbar macht.
Link zur Arzeimittel-Richtlinie auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses
Erfolgreiche Hörspiele der KV Hessen und der AOK Hessen zu Pharma-Marketing und weiteren Themen auf Audio-CD auch im Internet erhältlich
Teststreifen gelten im Bereich der Krankenversicherung als Arzneimittel und gehen damit in die Berechnung der Arzneimittelausgaben und der Richtgrößen ein. Bei der Verordnung muss zwischen insulin- und nichtinsulinpflichtigen Patienten unterschieden werden. Die Preislisten des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) geben eine grobe Vorstellung von den Preisspielräumen.
Arzneimittel-Information: Generikum für Ropinirol steht seit 1. Dezember 2008 zur Verfügung
KBV, Apotheker und Krankenkassen haben sich auf das sog. Grüne Rezept als verbindliches Muster geeinigt. Der Arzt soll das Grüne Rezept als Empfehlung für solche OTC-Medikamente (nicht rezeptpflichtige Arzneimittel) nutzen, die zwar für die Behandlung sinnvoll sind, die der Arzt aber seit 1.1.2004 auch nicht ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen darf. Hier zum Download das passende Merkblatt und die Liste der Druckereien im pdf-Format (248 KB).
Immer wieder ein Thema, das Fragen aufwirft: Müssen Sie z.B. Medikamente bei Krankenhausaufenthalt verordnen? Oder beim ambulanten Operieren am Krankhaus? Hier eine Übersicht der Regelungen:














