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Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.


 
 

Zulässige Diagnosensicherheiten bei Dauerdiagnosen ab Quartal 3/2010

Wichtige Information für die Kodierung von Dauerdiagnosen

Bislang war es möglich, Dauerdiagnosen (angegeben als ICD) mit den Diagnosesicherheiten A (Ausschluss), V (Verdacht) und G (Gesichert) zu kodieren.

Mit Beginn des Quartals 3-2010 wird dies nicht mehr möglich sein. Dauerdiagnosen können ausschließlich mit der Diagnosensicherheit G (Gesichert) kodiert werden!

Diese Änderung betrifft auch Vorquartalsfälle, die mit den Quartalsabrechnungen 3/2010 ff. abgegeben werden.

Bitte unterschätzen Sie diese Änderung nicht!
Das KBV-Prüfmodul prüft den Sachverhalt und erzeugt einen Abbruchfehler bei einer falschen Angabe der Diagnosensicherheit bei Dauerdiagnosen. Abrechnungen mit Abbruchfehlern können durch die KV nicht verarbeitet werden.

Die Diagnosensicherheiten "A" und "V" wurden bisher bei der Angabe von Dauerdiagnosen sehr selten verwendet. Wir gehen daher davon aus, dass nur sehr geringer Änderungsbedarf in den Praxen besteht. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Softwarehaus in Verbindung um die die entsprechenden Patienten in Ihrer Praxis-EDV herausfiltern und somit rechtzeitig korrigieren zu können.

 
 

28.06.2010