EDV in der Arztpraxis
Aktuelle Informationen zur EDV-Abrechnung finden Sie unter "Abrechnung und Honorar".
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung informiert über eine Änderung im Bereich der Versandlisten bei FEK (Früherkennungskoloskopie) und eHKS (elektronisches Hautkrebsscreening)
In der rechten Spalte finden Sie den Antrag zur Teilnahme an der Blankoformularbedruckung zum Download im pdf-Format
Was benötigen Sie für eine vollständige Quartalsabrechnung per EDV? Stand: Januar 2010
Link zu den KBV-Richtlinien nach Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung nach § 295 Abs. 4 SGB V in der aktuellen Fassung auf der Homepage der KBV
Stand: 1. April 2010 - Ihre zuständigen Ansprechpartner bei der KV Hessen in der unten stehenden Übersicht
Ab dem 1. Januar 2011 gilt für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten die Pflicht zur Online-Abrechnung. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema
Diese Angaben gehören auf Ihre Praxishomepage. Rechtliche Grundlage ist das Telemediengesetz, gültig seit dem 1. März 2007
In den nächsten Jahren soll im deutschen Gesundheitswesen ein tief greifender Wandel mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte stattfinden. Die KV Hessen lehnt das Projekt in der jetzigen Form ab.
Wir stellen Ihnen hier den Link zum Vertrag auf der KBV-Website zur Verfügung
Wichtige Information für die Kodierung von Dauerdiagnosen












