Bonushefte der Krankenkassen
Die beiden Artikel aus der KVH-Publikation info.doc von Dr. Gerd W. Zimmermann, dem stellv. Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, dokumentieren den aktuellen Sachstand zum Thema "Bonushefte der Krankenkassen".
info.doc Nr. 1 vom Februar 2010
Liquidation beim Eintrag in Bonushefte: Bitte nicht „einknicken“! (Link zur pdf-Datei)
info.doc Nr. 2 vom April 2010
Das Ende der Bonushefte-Diskussion ist erreicht!
Nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) dürfen gesetzliche Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten auch ohne ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren (AZ L 8 KR 294/09 B ER). Dies ist nach Auffassung der Richter nicht wettbewerbswidrig, sondern es sei vielmehr Sache der Kasse, ob sie ihren Versicherten beim Normalgewicht oder Nichtrauchen glaube. Im konkreten Fall hatte die AOK Hessen eine entsprechende Regelung einer Betriebskrankenkasse (BKK) beanstandet. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Eine langjährige Diskussion um die Frage, ob ein Arzt eine Gebühr für einen Eintrag in ein sog. Bonusheft oder für eine entsprechende Bescheinigung fordern darf, dürfte damit auch beendet sein. Künftige Anforderungen dieser Art können mit dem Hinweis auf das Urteil verweigert werden.














