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Abwesenheitsmeldung des Arztes

Verpflichtende Meldung des Arztes an die KV Hessen bei Abwesenheit von mehr als einer Woche

Bei Abwesenheit von mehr als einer Woche (z. B. Urlaub, Krankheit oder Fortbildung) sind niedergelassene Vertragsärzte zur Meldung der Vertretung an das für sie zuständige BeratungsCenter der KV Hessen verpflichtet.

Die Abwesenheits-, Urlaubs- und Krankheitsmeldung finden Sie als Download-Formular über den Bestellservice der KV Hessen.

33631 kvh de
18.10.2011
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Abwesenheitsformular 6-2010

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