Abwesenheitsmeldung des Arztes
Bei Abwesenheit von mehr als einer Woche (z. B. Urlaub, Krankheit oder Fortbildung) sind niedergelassene Vertragsärzte zur Meldung der Vertretung an das für sie zuständige BeratungsCenter der KV Hessen verpflichtet.
Die Abwesenheits-, Urlaubs- und Krankheitsmeldung finden Sie als Download-Formular über den Bestellservice der KV Hessen.
18.10.2011
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