Vertrag nach 73 c SGB V mit der TK zum Hautkrebs-Screening ab 20
In einem Sondervertrag nach § 73c SGBV haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und die Techniker Krankenkasse darauf verständigt, das im Jahr 2009 als Kassenleistung eingeführte Hautkrebsscreening auch allen TK-Versicherten in Hessen als Kassenleistung ohne Zuzahlung zur Verfügung zu stellen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben. Zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Leistung nur für Versicherte, die das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Den Vertragstext können Sie hier und in der rechten Spalte als pdf-Datei herunterladen.
19.01.2012
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