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Vertrag nach § 73 c SGB V : Ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Versicherte der R+V Betriebskrankenkasse

Vertrag zum 1. Juli 2011

Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 haben die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einen Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens geschlossen.

Mit diesem Vertrag verfolgen die R+V BKK und die KVH vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen.

Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der R+V BKK versicherten Personen mit einem Alter ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, der sich durch eine anerkannte Fortbildung für das Hautkrebs-Screening zertifiziert hat.

Den vollständigen Vertrag nach § 73 c SGB V finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Mitglieder / Rechtsquellen (über diesen Link).

35470 kvh de
19.01.2012
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