Vertrag über die hausärztliche Versorgung (Anlage 5 BMV-Ä und EKV)
§ 1 Zweck des Vertrages
§ 2 Hausärztliche Versorgungsfunktionen
§ 3 Allgemeinärzte in der hausärztlichen Versorgung
§ 4 Internisten und Kinderärzte in der hausärztlichen Versorgung
§ 5 Fachgebietsinhalte und Qualifikationen in der hausärztlichen Versorgung
§ 6 Abgrenzungen zur fachärztlichen Versorgung
§ 7 Beendigung der hausärztlichen Tätigkeit und Ausnahmen von der Beschränkung
§ 7a Widerruf der Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung
§ 8 Hausärztliche Grundvergütung
§ 8a Gemeinsame Berufsausübung in der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung
§ 9 Übergangsregelung bei aus der hausärztlichen Versorgung ausgeschlossenen Leistungen
§ 10 Übergangsregelung bis zum 31.12.1995
§ 11 Inkrafttreten
Vereinbarung Nr. 2 gemäß § 6 Abs. 2 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung vom 6. September 1993 in der ab 1. Oktober 2000 gültigen Fassung
Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 2 des Vertrages über die hausärztliche Versorgung vom 6. September 1993 in der Fassung vom 11. Dezember 1995














