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Substitution: Regelungen der KV Hessen zur Durchführung der Qualitätsprüfung im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger

Die Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2007. Sie finden die Datei im pdf-Format in der rechten Spalte zum Download

Die Regelungen der KV Hessen zur Durchführung der Qualitätsprüfung im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger treten mit dem 1. Oktober 2007 in Kraft.

Hinweis:

Ab dem 1. Oktober 2007 gibt es ebenfalls einen modifizierten Dokumentationsbogen zur Substitutionsbehandlung, den Sie hier als pdf-Version zum Ausfüllen downloaden können.

 
 

20.11.2009