Richtlinien der KV Hessen für die EDV-gestützte Abrechnung
Die Online-Abrechnung ist seit dem Abrechnungsquartal 1/2011 bundesweit verbindlich. Der Übermittlungsweg der Abrechnungsdaten von der Praxis an die KV Hessen ist damit geregelt.
Doch es gibt noch Einiges zu beachten:
- Welche Unterlagen sind zusätzlich zu Abrechnungsdatei bei der KV Hessen einzureichen?
- Wie steht es mit der Datensicherung?
Die Antworten finden Sie in den Richtlinien der KV Hessen für die EDV-gestützte Abrechnung, zu den Sie über diesen Link gelangen. Außerdem haben wir sie für Sie in der rechten Spalte zum Download bereit gestellt.
Weitere zusätzliche Services zur Online-Abrechnung finden Sie unter diesem Link.
21.02.2012
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