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Frankfurter Erklärung - die strategische Allianz der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der KV Hessen

Die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung stellt eines der Hauptprobleme des Gesundheitswesens dar. In Hessen gibt es die sog. "Frankfurter Erklärung", die die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf eine gemeinsame Basis stellt.

Wortlaut der Frankfurter Erklärung

Erklärung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft zur besseren Verzahnung der ambulanten und stationären Krankenversorgung in Hessen. 

"Frankfurter Erklärung"

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) stellen fest, dass grundlegende strukturelle Gegebenheiten der Patientenversorgung die Durchsetzung einer ganzheitlichen abgestimmten und versorgungssektorübergreifenden Behandlung nachhaltig erschweren. Bestehende Regelungen zur besseren Integration zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung wie beispielsweise die Belegarztversorgung, die vor- und nachstationäre Behandlung oder das ambulante Operieren sind zwar wichtige übergreifende Ansätze, haben aber die vorwiegend durch die Budgetierung verursachten Strukturdefizite nicht behoben. 

KVH und HKG stimmen darin überein, dass zur Erreichung einer verbesserten und effizienteren Patientenversorgung gemeinsame und gezielte Maßnahmen erforderlich sind. Sie unterstützen daher gemeinsam Vereinbarungen und Projekte zwischen hessischen Vertragsärzten und hessischen Krankenhäusern, die geeignet sind, die Versorgung der Patienten im Wege einer qualifizierten Zusammenarbeit zu fördern. 

Nach Überzeugung von KVH und HKG können besonders auf den folgenden Gebieten weitere Optimierungen erzielt werden: 

  • Versorgungsqualität
    z. B. Qualitätszirkel, Fallbesprechungen, Festlegung von Behandlungsleitlinien, gemeinsame Weiterbildungsmaßnahmen     
  • Wirtschaftlichkeitsreserven
    z. B. Ausschluss vermeidbarer Doppeluntersuchungen, Synergieeffekte wie etwa die gemeinsame Nutzung von Medizintechnik oder der gemeinsame Notfall- und Bereitschaftsdienst     
  • Kommunikation
    z. B. Patientenbegleitbrief, Patientenbuch, datentechnischer Austausch der behandlungsrelevanten Informationen 

Zur Realisierung vorstehender Ziele messen KVH und HKG der schrittweisen Entwicklung vernetzter Versorgungsformen zwischen vertragsärztlichen Praxen und Krankenhäusern in Hessen entscheidende Bedeutung bei. KVH und HKG stimmen zwar mit der in dem Entwurf eines GKV-Gesundheitsstrukturgesetzes 2000 enthaltenen Zielsetzung der "Integrationsversorgung" überein, betonen jedoch gegenüber dem einengenden Regulierungsumfang des Gesetzentwurfs die Notwendigkeit möglichst flexibler Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer. Hierzu gehören insbesondere:

  • Die Möglichkeit von Leistungserbringern in den Netzprojekten, die hierfür geeigneten Leistungen selbständig zu definieren, darf nicht unnötig eingeengt werden.     
  • Realisierte technische, organisatorische oder finanzielle Synergiepotentiale sollten in den einzelnen Netzprojekten verbleiben und von diesen zur weiteren Entwicklung genutzt werden.     
  • Das Prinzip der freien Arzt- bzw. Krankenhauswahl bleibt bestehen. 

KVH und HKG unterstützen die weitere Entwicklung vernetzter Versorgungsformen durch folgenden Initiativen und bilden zur konkreten Abstimmung und Umsetzung der vorstehenden Initiativen eine Ständige Arbeitsgruppe:

  • Gemeinsame begleitende Beratung von Leistungserbringern, die die Einrichtung oder Beteiligung von/an Netzprojekten anstreben.     
  • Bereitstellung eines umfassenden Informationsservice zur Unterstützung innerhalb eines Netzprojektes.     
  • Angebot einer gemeinsamen Schlichtungsberatung für den Fall von Konflikten innerhalb eines Netzprojektes.     
  • Gemeinsame Erarbeitung von Hilfestellungen zu relevanten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einrichtung bzw. Beteiligung von Netzprojekten.     
  • Gemeinsame Begleitung und Evaluation von ausgewählten Netzprojekten in Hessen.     
  • Kontinuierliche gemeinsam getragene Information über die Entwicklung von vernetzten Versorgungsformen im Wege von Symposien bzw. Workshops. 

KVH und HKG laden weitere geeignete Partner zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung von integrierten Versorgungsformen in Hessen ein.


Hessische Krankenhausgesellschaft e.V.         Kassenärztliche Vereinigung Hessen

 
 

27.08.2009