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Frankfurter Erklärung - die strategische Allianz der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der KV HessenDie Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung stellt eines der Hauptprobleme des Gesundheitswesens dar. In Hessen gibt es die sog. "Frankfurter Erklärung", die die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf eine gemeinsame Basis stellt.Wortlaut der Frankfurter Erklärung Erklärung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft zur besseren Verzahnung der ambulanten und stationären Krankenversorgung in Hessen. Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) stellen fest, dass grundlegende strukturelle Gegebenheiten der Patientenversorgung die Durchsetzung einer ganzheitlichen abgestimmten und versorgungssektorübergreifenden Behandlung nachhaltig erschweren. Bestehende Regelungen zur besseren Integration zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung wie beispielsweise die Belegarztversorgung, die vor- und nachstationäre Behandlung oder das ambulante Operieren sind zwar wichtige übergreifende Ansätze, haben aber die vorwiegend durch die Budgetierung verursachten Strukturdefizite nicht behoben. KVH und HKG stimmen darin überein, dass zur Erreichung einer verbesserten und effizienteren Patientenversorgung gemeinsame und gezielte Maßnahmen erforderlich sind. Sie unterstützen daher gemeinsam Vereinbarungen und Projekte zwischen hessischen Vertragsärzten und hessischen Krankenhäusern, die geeignet sind, die Versorgung der Patienten im Wege einer qualifizierten Zusammenarbeit zu fördern. Nach Überzeugung von KVH und HKG können besonders auf den folgenden Gebieten weitere Optimierungen erzielt werden:
Zur Realisierung vorstehender Ziele messen KVH und HKG der schrittweisen Entwicklung vernetzter Versorgungsformen zwischen vertragsärztlichen Praxen und Krankenhäusern in Hessen entscheidende Bedeutung bei. KVH und HKG stimmen zwar mit der in dem Entwurf eines GKV-Gesundheitsstrukturgesetzes 2000 enthaltenen Zielsetzung der "Integrationsversorgung" überein, betonen jedoch gegenüber dem einengenden Regulierungsumfang des Gesetzentwurfs die Notwendigkeit möglichst flexibler Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer. Hierzu gehören insbesondere:
KVH und HKG unterstützen die weitere Entwicklung vernetzter Versorgungsformen durch folgenden Initiativen und bilden zur konkreten Abstimmung und Umsetzung der vorstehenden Initiativen eine Ständige Arbeitsgruppe:
KVH und HKG laden weitere geeignete Partner zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung von integrierten Versorgungsformen in Hessen ein. Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. Kassenärztliche Vereinigung Hessen |
27.08.2009 |