Onkologie
Onkologie-Vereinbarung - Qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten
Seit 01.04.2011 gilt in Hessen für die Anerkennung als onkologisch qualifizierter Arzt die Onkologie-Vereinbarung auf Bundesebene in Verbindung mit der ergänzenden Onkologie-Vereinbarung der KV Hessen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beantragen müssen. Erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ist die Teilnahme an dieser Vereinbarung möglich.
| Informationen, Dokumente und Links zur Qualitätssicherung Onkologie |
| Antrag auf Anerkennung als onkologisch verantwortlicher Arzt |
| Ergänzende Onkologie-Vereinbarung der KV Hessen ab 01.04.2011 |
| Onkologie-Vereinbarung - Anlage 7 Bundesmantelverträge(Link zur Homepage der KBV) |
14.09.2011
nach oben














