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Onkologie

Übersichtsseite mit den Anträgen und Informationen zur genehmigungspflichtigen Leistung Onkologie. Neu: Ergänzende Onkologievereinbarung der KV Hessen ab 1. April 2011

Onkologie-Vereinbarung - Qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten


Seit 01.04.2011 gilt in Hessen für die Anerkennung als onkologisch qualifizierter Arzt die Onkologie-Vereinbarung auf Bundesebene in Verbindung mit der  ergänzenden Onkologie-Vereinbarung der KV Hessen.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beantragen müssen. Erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung ist die Teilnahme an dieser Vereinbarung möglich.
Informationen, Dokumente und Links zur Qualitätssicherung Onkologie
Antrag auf Anerkennung als onkologisch verantwortlicher Arzt
Ergänzende Onkologie-Vereinbarung der KV Hessen ab 01.04.2011
Onkologie-Vereinbarung  - Anlage 7 Bundesmantelverträge(Link zur Homepage der KBV)
30471 kvh de
14.09.2011
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