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Nekrosen am diabetischen FußInformationen und Antrag auf GenehmigungEntfernung von Nekrosen am diabetischen Fuss (EBM Nr. 02311): Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung hier zum Download im pfd-Format
Die Genehmigung wird auf Antrag des Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung dann erteilt, wenn der Vertragsarzt
nachweisen kann.
Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nicht nachweisen können.
Ansprechpartner: KV Hessen Tel: (0 69)79 50 2-465
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16.03.2012 |