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Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.


 
 

Nekrosen am diabetischen Fuß

Informationen und Antrag auf Genehmigung
 
Entfernung von Nekrosen am diabetischen Fuss (EBM Nr. 02311): Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
 
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung hier zum Download im pfd-Format


Abtragung ausgedehnter Nekrosen der unteren Extremität beim diabetischen Fuß, ggf. einschl. Verband, je Bein, als selbständige Leistung

Die Genehmigung wird auf Antrag des Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung dann erteilt, wenn der Vertragsarzt

  • im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung - je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus
  • und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker 
nachweisen kann.
 
Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nicht nachweisen können. 

 

Ansprechpartner:

KV Hessen
Qualitätssicherung
Frau Maiwald
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt/M.

Tel: (0 69)79 50 2-465
Fax: (0 69) 79 50 2-388


oder per Online-Kontakt in der rechten Spalte.


 
 

16.03.2012