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Laboruntersuchungen nach Kapitel 32.3 EBMHier finden Sie alle wichtigen Anträge und Informationen zur Qualitätssicherung Laboruntersuchungen
Ansprechpartner: KV Hessen Tel.: (0 69) 79 502 - 480
Informationen zur zuständigen ÜberwachungsbehördeDie am 01.01.2002 in Kraft getretene "Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen" schreibt Kontrolluntersuchungen und Vergleichsmessungen in medizinischen Laboratorien verbindlich vor. Die dort aufgestellten Kriterien zu den Maßnahmen der externen und internen Qualitätssicherung finden ihre rechtliche Grundlage in § 4a der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Zum 24. Juli 2003 ist in Hessen eine neue Verordnung über Zuständigkeiten in Kraft getreten. Zuvor wurde die Überwachung der rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Eichgesetzes durch die zuständigen hessischen Eichämter durchgeführt. Nach dieser Verordnung ist das Fachzentrum für Produkt- und Betriebssicherheit, Dezernat 64.5 beim Regierungspräsidium Kassel zuständige Behörde für die Überwachung der labormedizinischen Qualitätssicherung nach § 4a MPBetreibV.
Ringversuchszertifikate - Elektronische Übermittlung der Nachweise und Abrechnungsprüfung ab dem 2. Quartal 2011
Zum 2. Quartal 2011 erfolgt eine Abrechnungsprüfung hinsichtlich der Teilnahme an Ringversuchen. |
19.03.2012 |