Dies ist ein Ausdruck aus www.kvhessen.de. Die Urheberrechte liegen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. |
Kernspintomographie - Alle Dokumente im ÜberblickDie Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung) vom 10. Februar 1993 in der Fassung vom 17. September 2001 und die Vereinbarung zur Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur MR-Angiografie regeln die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von kernspintomographischen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Ansprechpartner: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Tel.: 069 / 79 502 - 751
Die Kernspintomographie untergliedert sich in nachfolgende Bereiche. Wir bitten Sie den entsprechenden Bereich anzuklicken um weitere Informationen (Antragsunterlagen und Vereinbarungen) zu erhalten.
Allgemeine Kernspintomographie
Informationen, Anträge und Dokumente zur Qualitätssicherung Allgemeine Kernspintomographie in der Übersicht
Kernspintomographie der Mamma
Informationen, Anträge und Dokumente zur Qualitätssicherung Kernspintomographie der Mamma in der Übersicht
MR-Angiographie
Vereinbarung zur Quitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur MR-Angiographie |
13.04.2012 |