Logo KV Hessen




Dies ist ein Ausdruck aus www.kvhessen.de.
Die Urheberrechte liegen bei der
Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.


 
 

Interventionelle Radiologie - Alle Dokumente im Überblick

Formulare, Qualitätssicherungsvereinbarung und Informationen zur interventionellen Radiologie im Überblick

Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der diagnostischen und interventionellen Angiographien nach den Ziffern 34283 bis 34287 EBM ist durch die Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie nach § 135 Abs. 2 SGB V geregelt. 

Hierin sind neben fachlichen und apparativen nun auch räumliche und organisatorische Voraussetzungen zum Erwerb einer Abrechnungsgenehmigung für die diagnostischen und interventionellen Angiographien nach den Ziffern 34283 bis 34287 EBM definiert und weiterhin auch die Auflagen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung.
 
Die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach § 135 Abs. 2 SGB V ist nur noch in Bezug auf die apparativen Voraussetzungen anzuwenden.

Ansprechpartner:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Radiologie

Rosa Feß
Tel.: (069) 79 50 2 - 754

Melanie Majarian
Tel.: (069) 79 50 2 - 920

 

Fax: (0 69)  79 50 2-785

E-Mail:  

Informations- und Antragsunterlagen können Sie über die Links in der Übersicht herunterladen:

Dokumente und Links zur interventionellen Radiologie
Antragsformular interventionelle Radiologie
Interventionelle Radiologie - Meldung der apparativen Ausstattung
Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie(Link zur KBV)
 Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik (Link zur KBV)
Radiologie, Mammographie und interventionelle Radiologie: Informationen

 
 

04.04.2012