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DialyseInformationen, Formulare und Links zur Qualitätssicherung DialyseZum 1. Januar 2011 ist eine aktualisierte Version der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse gemäß §§ 136 und 136a SGB V in Kraft getreten. Ein Rundschreiben der KBV und der KV Hessen zu den Änderungen wurde am 17. November 2010 verschickt. Informationen, die aktuelle Version der Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse und Antragsunterlagen finden Sie über die Links in der Tabelle am Ende der Seite. In der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Ergebnisqualität in der Versorgung chronisch nierenkranker Patienten festgelegt. Alle Ärzte, die Blutreinigungsverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung durchführen, werden dazu verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden (d.h. externen) Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung zu beteiligen. Die Verpflichtung zur Datenerfassung und -übermittlung gem. der Qualitätssicherungs-Richtlinie besteht seit dem 2. Quartal 2007. Dialyseleistungen: Ziffern 13600 bis 13602 und 13610 bis 13612 EBM Ansprechpartner bei Fragen zur Dialyse: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Maria Kazantsidou, Tel: (0 69) 79 50 2-125 Fax: (0 69) 79 50 2-128 Sie können mit den Ansprechpartnern zur QS Dialyse in der rechten Spalte auch per E-Mail Kontakt aufnehmen.
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17.02.2012 |