Dialyse
Zum 1. Januar 2011 ist eine aktualisierte Version der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse gemäß §§ 136 und 136a SGB V in Kraft getreten.
Ein Rundschreiben der KBV und der KV Hessen zu den Änderungen wurde am 17. November 2010 verschickt.
Sie können das Schreiben hier als pdf-Datei herunterladen.
Informationen, die aktuelle Version der Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse und Antragsunterlagen finden Sie über die Links in der Tabelle am Ende der Seite.
Die KV Hessen verschickt regelmäßig spezielle Informationen zur Umsetzung der Qulaitätssicherungs-Richtlinie Dialyse an die teilnehmenden KVH-Mitglieder.
Diese stellen wir Ihnen im geschützten "Mitglieder intern"-Bereich der Homepage als pdf-Dateien über diesen Link zur Verfügung.
In der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse sind Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Ergebnisqualität in der Versorgung chronisch nierenkranker Patienten festgelegt. Alle Ärzte, die Blutreinigungsverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung durchführen, werden dazu verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden (d.h. externen) Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung zu beteiligen.
Die Verpflichtung zur Datenerfassung und -übermittlung gem. der Qualitätssicherungs-Richtlinie besteht seit dem 2. Quartal 2007.
Zeitgleich mit dem Beginn der für alle Dialyseeinrichtungen verpflichtenden Datenerfassung und -übermittlung ab dem 3. Quartal 2007 besteht die Verpflichtung der Dialyseeinrichtungen zur Teilnahme an einem Rückmeldesystem (Benchmarking) gem. § 11 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse.
Dialyseleistungen: Ziffern 13600 bis 13602 und 13610 bis 13612 EBM
Ansprechpartner bei Fragen zur Dialyse:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
KV Hessen
Abteilung Qualitätssicherung Dialyse
Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt/Main
Maria Kazantsidou, Tel: (0 69) 79 50 2-125
Susanne Scheurer, Tel: (0 69) 79 50 2-127
Fax: (0 69) 79 50 2-128
Sie können mit den Ansprechpartnern zur QS Dialyse in der rechten Spalte auch per E-Mail Kontakt aufnehmen.
| Informationen, Dokumente und Links zur Qualitätssicherung Dialyse: |
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse gemäß §§ 136 und 136a SGB V Beschluss Veröffentlichung der vergleichenden Darstellung Berichte der QS-Kommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen |
| Übersicht der Berichtersteller(zum Download als pdf-Datei) |
| Besondere Versorgungsaufträge: Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten - Anlage 9.1 BMV-Ä und EKV(Link zur KBV) |
| Qualitässicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren - Anlage 3 BMV-Ä/EKV (Link zur KBV) Die Vereinbarung regelt seit 1. Juli 2002 die Voraussetzungen zur Erbringung von Leistungen der Dialyse. Sie ist maßgeblich für der Durchführung des Versorgungauftrages gem. Anlage 9.1 der Bundesmantelverträge (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten). |
| Dialyse: Antrag auf Nachweis der fachlichen Befähigung, Organisation und apparativen Ausstattung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren (zum Download als pdf-Datei) |
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Dialysesachkosten: Übersicht über die Pauschalerstattungen |
| Dialyse-Dokumentationssysteme (zum Download als pdf-Datei) |
| Formular zur Dokumenationspflicht gem. § 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarungan die Krankenkassen (zum Download als pdf-Datei) Liste der Krankenkassen (zum Download als pdf-Datei) Hinweis: |














