Soziotherapie: Verordnung und Genehmigung
Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde die Soziotherapie als neue Leistung der Krankenkassen eingeführt. Der Bundesausschuss hat mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die entsprechenden Richtlinien verabschiedet. Hier finden Sie den direkten Link zur Richtlinie auf der Homapage des Gemeinsamen Bundesausschusses:
Soziotherapie-Richtlinien
Soziotherapie soll es schwer psychisch Kranken im gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen, ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch zu nehmen und psychosoziale Defizite abzubauen. Dadurch soll Krankenhausbehandlung vermieden bzw. verkürzt werden.
Diagnosen und Fähigkeitsstörungen
Der Patient muss eine der definierten Erkrankungen in entsprechender Schwere haben. Die Indikation zur Therapie ergibt sich also nicht nur aus der Diagnose, sondern darüber hinaus aus vorhandenen Fähigkeitsstörungen und der Schwere der Erkrankung, verifiziert nach einer sogenannten GAF-Skala ( Global Assessment of Functioning Scale ).
Diagnosen im Sinne der Richtlinien sind:
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Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises, schizotype, anhaltend wahnhafte und schizoaffektive Störungen
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sowie affektive Störungen
Neue Vordrucke
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Muster 26 |
Verordnung von Soziotherapie = die eigentliche TherapieverordnungIndikationsstellung / Verordnung nur durch Fachärzte:
Ausführung der Verordnung erst nach Genehmigung der Krankenkasse des Versicherten.Wichtig ! Genehmigung durch die KV:Die Befugnis zur Verordnung von Soziotherapie bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Nachzuweisen sind:
Am Ende dieser Seite finden Sie einen Link zum Antragsformular, das Sie sich dort downloaden können. |
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Muster 27 |
= Behandlungs- / betreuungsplan |
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Muster 28 |
= Überweisung zur Indikationsstellung für SoziotherapieErmöglicht jedem behandelnden Arzt, Patienten zu versorgen, die evtl. Soziotherapie bedürfen, jedoch allein nicht in der Lage sind, eine Überweisung an den Facharzt selbständig wahrzunehmen. Der behandelnde Arzt zieht mit seiner Verordnung einen zugelassenen Soziotherapeuten hinzu. Die Verordnung zur Indikationsstellung für Soziotherapie ist im Rahmen der Motivation für max. 3 Sitzungen durch alle Ärzte möglich und bedarf keiner vorherigen Genehmigung. |
Bestellen der Vordrucke
Der Formularservice der KV Hessen über die Firma Rieco hat die Vordrucke vorrätig. Wir bitten Sie, erst mit Ihrer Genehmigung Vordrucke anzufordern, und dann nur so viele, wie Sie Patienten aus dem oben definierten Kreis der Anspruchsberechtigten haben.
Nutzen Sie dazu unseren Bestellservice!
Hinweis: Die KV verteilt die Vordrucke nur an ihre Mitglieder und nicht an Soziotherapeuten.
Leistungserbringer = Soziotherapeuten
Welche Qualifikation die soziotherapeutischen Leistungserbringer haben müssen, haben die Spitzenverbänden der Krankenkassen in einer Empfehlung vom 29. November 2001 definiert. Danach kommen für die Soziotherapie
- Diplom Sozialarbeiter / Diplom Sozialpädagogen sowie
- Fachkrankenschwester / -pfleger für Psychiatrie
in Frage. Berufspraxis, besondere Kenntnisse, räumliche Voraussetzungen u.a. müssen die künftigen soziotherapeutischen Leistungserbringer den Kassen nachweisen, um einen Vertrag zu erhalten.
Honorierung / Vergütung
Die Verordnung der Soziotherapie über Muster 26 und 27 bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.
Auf Bundesebene war man sich einig, dass die Vergütung für diese neuen Leistungen außerhalb des budgetierten Teils der Gesamtvergütung bezahlt werden muss.
Die vollständigen Richtlinien waren im Deutschen Ärzteblatt vom 30.11.2001 ( Heft 48 ) abgedruckt und wurden im Bundesanzeiger Nr. 217 vom 21.11.2001 veröffentlicht.
Informationen über zugelassene Soziotheraputen in Ihrer Region erhalten Sie über die Krankenkassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte in der rechten Spalte per Online-Kontakt an unsere Mitarbeiterin, Frau Euler.














