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Soziotherapie: Verordnung und Genehmigung

Richtlinien des Bundesausschusses als Link zur Homepage des GBA. Seit 1.1.2002 gibt es die Leistung Soziotherapie für einen definierten Patientenkreis. Den Antrag für die KV-Abrechnungsgenehmigung finden Sie ebenfalls unter dieser Übersicht.

Mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 wurde die Soziotherapie als neue Leistung der Krankenkassen eingeführt. Der Bundesausschuss hat mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die entsprechenden Richtlinien verabschiedet. Hier finden Sie den direkten Link zur Richtlinie auf der Homapage des Gemeinsamen Bundesausschusses:

Soziotherapie-Richtlinien

Soziotherapie soll es schwer psychisch Kranken im gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen, ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch zu nehmen und psychosoziale Defizite abzubauen. Dadurch soll Krankenhausbehandlung vermieden bzw. verkürzt werden. 

Diagnosen und Fähigkeitsstörungen

Der Patient muss eine der definierten Erkrankungen in entsprechender Schwere haben. Die Indikation zur Therapie ergibt sich also nicht nur aus der Diagnose, sondern darüber hinaus aus vorhandenen Fähigkeitsstörungen und der Schwere der Erkrankung, verifiziert nach einer sogenannten GAF-Skala ( Global Assessment of Functioning Scale ). 

Diagnosen im Sinne der Richtlinien sind:

Neue Vordrucke

Muster 26

Verordnung von Soziotherapie  = die eigentliche Therapieverordnung

Indikationsstellung / Verordnung  nur durch Fachärzte:

  •      für Psychiatrie, 
  •      für Nervenheilkunde 
  •      für Neurologie und Psychiatrie

Ausführung der Verordnung erst nach Genehmigung der Krankenkasse des Versicherten.

Wichtig ! Genehmigung durch die KV:

Die Befugnis zur Verordnung von Soziotherapie bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung.

Nachzuweisen sind:

  • die ärztliche Befähigung (Fachgebietsanerkennung soweit diese nicht bereits vorliegt)
    und 
  • eine Erklrärung über die Kooperation in einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur.

Am Ende dieser Seite finden Sie einen Link zum Antragsformular, das Sie sich dort downloaden können.

Muster 27

= Behandlungs- / betreuungsplan

Muster 28

= Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie

Ermöglicht jedem behandelnden Arzt, Patienten zu versorgen, die evtl. Soziotherapie bedürfen, jedoch allein nicht in der Lage sind, eine Überweisung an den Facharzt selbständig wahrzunehmen.

Der behandelnde Arzt zieht mit seiner Verordnung einen zugelassenen Soziotherapeuten hinzu. Die Verordnung zur Indikationsstellung für Soziotherapie ist im Rahmen der Motivation für max. 3 Sitzungen durch alle Ärzte möglich und bedarf keiner vorherigen Genehmigung.



Bestellen der Vordrucke

Der Formularservice der KV Hessen über die Firma Rieco hat die Vordrucke vorrätig. Wir bitten Sie, erst mit Ihrer Genehmigung Vordrucke anzufordern, und dann nur so viele, wie Sie Patienten aus dem oben definierten Kreis der Anspruchsberechtigten haben. 

Nutzen Sie dazu unseren Bestellservice!


Hinweis: Die KV verteilt die Vordrucke nur an ihre Mitglieder und nicht an Soziotherapeuten.

Leistungserbringer = Soziotherapeuten

Welche Qualifikation die soziotherapeutischen Leistungserbringer haben müssen, haben die Spitzenverbänden der Krankenkassen in einer Empfehlung vom 29. November 2001 definiert. Danach kommen für die Soziotherapie 

in Frage. Berufspraxis, besondere Kenntnisse, räumliche Voraussetzungen u.a. müssen die künftigen soziotherapeutischen Leistungserbringer den Kassen nachweisen, um einen Vertrag zu erhalten. 

Honorierung / Vergütung


Die Verordnung der Soziotherapie über Muster 26 und 27 bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.

Auf Bundesebene war man sich einig, dass die Vergütung für diese neuen Leistungen außerhalb des budgetierten Teils der Gesamtvergütung bezahlt werden muss.


Die vollständigen Richtlinien waren im Deutschen Ärzteblatt vom 30.11.2001 ( Heft 48 ) abgedruckt und wurden im Bundesanzeiger Nr. 217 vom 21.11.2001 veröffentlicht.

Informationen über zugelassene Soziotheraputen in Ihrer Region erhalten Sie über die Krankenkassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte in der rechten Spalte  per Online-Kontakt an unsere Mitarbeiterin, Frau Euler.

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12.05.2010
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Antrag Teilnahme Soziotherapie

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Frau Euler

Tel: 069/79502-480

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