Ultraschallscreening in der Schwangerschaft – Online-Prüfung für Gynäkologen
Die Ultraschall-Vereinbarung ist zum 1. Juni 2012 aktualisiert worden. Bei der Aktualisierung der Vereinbarung ist die Anlage VI neu aufgenommen worden, die die Durchführung einer Online-Prüfung (ePrüfung) zum neuen Ultraschallscreening im 2. Trimenon regelt.
Davon betroffen sind alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die über eine Genehmigung für den Anwendungsbereich 9.1 der Ultraschallvereinbarung verfügen (Geburtshilfliche Basisdiagnostik: EBM-Ziffer 01770 und 01772).
Die KV Hessen hat in Zusammenarbeit mit der KBV ein entsprechendes Online-Modul mit Trainingseinheit und Prüfungsfällen entwickelt, das ab sofort allen betroffenen Ärzten zur Verfügung steht.
Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erhalten in den nächsten Tagen ein persönliches Anschreiben mit der Mitteilung, ob eine Online-Prüfung für sie erforderlich ist oder nicht sowie weitere Informationen zur Prüfung.
Das Online-Modul finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Mitglieder intern > ePrüfung > USS in der Schwangerschaft.
Weitere Informationen zu den Neuerungen beim Ultraschallscreening finden Sie über diesen Link auf unserer Homepage.













