Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Künftig können Frauen im zweiten Drittel ihrer Schwangerschaft ein erweitertes Ultraschall-Screening in Anspruch nehmen. Das sieht eine bereits im September 2010 beschlossene, jedoch frühestens zum 4. Quartal 2012 in Kraft tretende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien vor. Demnach können Schwangere, die sich für das Screening entscheiden, zwischen zwei Untersuchungen wählen: Der Sonographie mit Biometrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie bzw. (neu) der erweiterten Sonographie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen qualifizierten Untersucher. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen auf diese Weise frühzeitig erkannt werden.
Zum 1. Juni 2012 ist die aktualisierte Ultraschallvereinbarung in Kraft getreten, die mit der neuen Anlage VI die Regelungen für die Durchführung einer Online-Prüfung zum neuen Ultraschallscreening im 2. Trimenon enthält. Einen solchen Nachweis fordert der Gemeinsame Bundesausschuss mit den oben erwähnten Mutterschafts-Richtlinien vom 16.09.2010. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die das erweiterte Ultraschallscreening künftig erbringen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, die nach erbrachtem Befähigungsnachweis durch die erfolgreich absolvierte Online-Prüfung erteilt wird. Die Durchführung und Abrechnung dieser Leistung ist erst nach in Kraft treten der geänderten Mutterschafts-Richtlinien 16.09.2010 und Einführung einer EBM-Ziffer möglich. Die Änderungen der Ultraschallvereinbarung werden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.
Wer wird zur Prüfung zugelassen, wer ist davon befreit
- Zugangsberechtigt zur Prüfung sind alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die eine Genehmigung für den Anwendungsbereich 9.1 (geburtshilflichen Basisdiagnostik) der Ultraschallvereinbarung haben.
- Von der Prüfung befreit sind die Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die über eine Genehmigung für den Anwendungsbereich 9.2 (weiterführende Differentialdiagnostik des Feten) verfügen und innerhalb der letzten vier Quartale vor Inkrafttreten der neuen Anlage VI der Ultraschallvereinbarung zum 1. Juni 2012 im Rahmen der Schwangerschaftsdiagnostik regelmäßig Leistungen der Anwendungsbereiche 9.1 und 9.2 abgerechnet haben.
Wissenswertes zur Prüfung:
- Die Prüfung basiert auf einer gemeinsamen Entwicklung mit der KBV und wird über das KVH-Online Portal angeboten. Das von der KBV zur Verfügung gestellte Softwarepaket wird zurzeit implementiert und getestet.
- Jede Prüfung enthält 30 Fragen. Zu jeder Frage können gegebenenfalls mehrere Bilder und/oder Videosequenzen gehören. Die Bestehensgrenze liegt bei 50 von 60 maximal möglichen Punkten.
- Die Prüfungen beziehen sich auf die in den Mutterschafts-Richtlinien vom 16.09.2010 in der Anlage 1 a, Abschnitt 2 b) definierten Organgebiete für das Screening im 2. Trimenon, einschließlich Fragen zur biometrischen Untersuchung.
- Eine Prüfung dauert maximal 60 Minuten. Jeder zur Prüfung zugelassene Arzt hat drei elektronische Prüfungsversuche.
- Für den Fall, dass der Arzt nicht online geprüft werden will, er die Möglichkeit hierfür nicht hat oder er dreimal nicht bestanden hat, ist ein Kolloquium vorgesehen.
- Der Arzt kann mit einer besonderen Trainingsfallsammlung üben, auch um das System kennenzulernen und die Leistungsfähigkeit seines Rechners einschätzen zu können.
Ein Rundschreiben der KV Hessen zum Thema "Ultraschallscreening in der Schwangerschaft - Einführung einer Online-Prüfung für Gynäkologen" mit weitergehenden Informationen, auch hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise, finden Sie als Mitglied der KV Hessen über den Link im Bereich "Mitglieder intern" auf der Homepage.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner für inhaltliche Fragen sind Frau Schickling ((0 69) 7 95 02-711 und Frau Kissner ( (0 69) 7 95 02-752, die Sie auch per Mail unter erreichen.
| Download-Dateien zum Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft |
| Mutterschutz-Richtlinien 16_09_2010 (noch nicht in Kraft)- zum Download als pdf-Datei |
| KBV-Praxisinformation ePrüfung 5-2012- zum Download als pdf-Datei |
| Ultraschallvereinbarung, Stand 01.06.2012 - Link zur Homepage der KBV |













