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Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Einführung einer Online-Prüfung für Gynäkologen ab 1. Juni 2012

Künftig können Frauen im zweiten Drittel ihrer Schwangerschaft ein erweitertes Ultra­schall-Screening in Anspruch nehmen. Das sieht eine bereits im September 2010 beschlossene, jedoch frühestens zum 4. Quartal 2012 in Kraft tretende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien vor. Demnach können Schwangere, die sich für das Screening entscheiden, zwischen zwei Untersuchungen wählen: Der Sonographie mit Biometrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie bzw. (neu) der erweiterten Sonographie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen qualifizierten Untersucher. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen auf diese Weise frühzeitig erkannt werden.

Zum 1. Juni 2012 ist die aktualisierte Ultraschallvereinbarung in Kraft getreten, die mit der neuen Anlage VI die Regelungen für die Durchführung einer Online-Prüfung zum neuen Ultra­schallscreening im 2. Trimenon enthält. Einen solchen Nachweis fordert der Gemeinsame Bundesausschuss mit den oben erwähnten Mutterschafts-Richtlinien vom 16.09.2010. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die das erweiterte Ultraschallscreening künftig erbringen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, die nach erbrachtem Befähigungs­nachweis durch die erfolgreich absolvierte Online-Prüfung erteilt wird. Die Durchführung und Abrechnung dieser Leistung ist erst nach in Kraft treten der geänderten Mutterschafts-Richtlinien 16.09.2010 und Einführung einer EBM-Ziffer möglich. Die Änderungen der Ultraschallvereinbarung werden im Deut­schen Ärzteblatt veröffentlicht.

Wer wird zur Prüfung zugelassen, wer ist davon befreit

Wissenswertes zur Prüfung:


Ein Rundschreiben der KV Hessen zum Thema "Ultraschallscreening in der Schwangerschaft - Einführung einer Online-Prüfung für Gynäkologen" mit weitergehenden Informationen, auch hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise, finden Sie als Mitglied der KV Hessen über den Link im Bereich "Mitglieder intern" auf der Homepage.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner für inhaltliche Fragen sind Frau Schickling ((0 69) 7 95 02-711 und Frau Kissner ( (0 69) 7 95 02-752, die Sie auch per Mail unter  erreichen.

Download-Dateien zum Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft
Mutterschutz-Richtlinien 16_09_2010 (noch nicht in Kraft)- zum Download als pdf-Datei
KBV-Praxisinformation ePrüfung 5-2012- zum Download als pdf-Datei
 Ultraschallvereinbarung, Stand 01.06.2012 - Link zur Homepage der KBV
36715 kvh de
02.08.2012
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