Dies ist ein Ausdruck aus www.kvhessen.de. Die Urheberrechte liegen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. |
Sonographie / UltraschallAlle wichtigen Anträge, Kontakte und Informationen in der ÜbersichtFür die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen. Rechtliche Grundlage ist die gem. § 135 Absatz 2 SGB V getroffene Ultraschall-Vereinbarung vom 31.10.2008, gültig seit 1. April 2009. Weitere Informationen finden Sie im Infobrief sowie den KBV-Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung für den Antragsteller und den KBV-Informationen für den Genehmigungsinhaber, die wir ebenfalls in der unten stehenden Tabelle als pdf-Dateien zum Download für Sie eingestellt haben. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Genehmigung die folgenden Hinweise:
Diese Hinweise sind wichtig, da in letzter Zeit vermehrt Anträge von Ärzten erst nach Aufnahme ihrer Praxistätigkeit gestellt wurden und zum anderen immer mehr Anträge ohne Qualifikationsnachweis eingehen. Für die Antragsstellung sowie Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ansprechpartner:
Sonographie - Beantragung einer Genehmigung
Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen.
Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung ab 1. April 2009
Die Ultraschall-Vereinbarung ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Hier einige wichtige Informationen dazu
Informationen zu den Richtlinien der KV Hessen zur Qualitätssicherung von Ultraschalluntersuchungen
Sie finden die aktualisierte Richtlinie der KV Hessen über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung von Ultraschalluntersuchungen gemäß § 136 SGB V in der rechten Spalte.
Neufassung der „Qualitätssicherungsvereinbarung Säuglingshüfte“
Aktuelle Informationen vom 02.05.2012 |
04.04.2012 |