Sonographie / Ultraschall
Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen. Rechtliche Grundlage ist die gem. § 135 Absatz 2 SGB V getroffene Ultraschall-Vereinbarung vom 31.10.2008, gültig seit 1. April 2009.
Weitere Informationen finden Sie im Infobrief sowie den KBV-Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung für den Antragsteller und den KBV-Informationen für den Genehmigungsinhaber, die wir ebenfalls in der unten stehenden Tabelle als pdf-Dateien zum Download für Sie eingestellt haben.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Genehmigung die folgenden Hinweise:
- Die Ausführung und Abrechnung sonographischer Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig.
- Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
- Ohne die Vorlage von Zeugnissen, die über die fachliche Qualfikation in der Ultraschalldiagnostik detalliert Auskunft geben, ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Diese Hinweise sind wichtig, da in letzter Zeit vermehrt Anträge von Ärzten erst nach Aufnahme ihrer Praxistätigkeit gestellt wurden und zum anderen immer mehr Anträge ohne Qualifikationsnachweis eingehen.
Für die Antragsstellung sowie Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Sonographie
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt
E-Mail:
Fax: 069 / 79502-787
| Antragsformulare, Informationen und Dokumente zur Sonographie finden Sie über diese Links: |
| Antragsformular zur Abrechnungsgenehmigung Ultraschall/Sonographie |
| Formular zur apparativen Ausstattung (Antragsteller) |
| Gewährleistungserklärung Hersteller |
| Hinweisblatt Bilddokumentation |
| Erklärung des Ausbilders- Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn die fachliche Befähigung im Ultraschall im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben wurde. |
| Infobrief der KV Hessen |
| KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Antragsteller |
| KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Genehmigungsinhaber |
| Ultraschall-Vereinbarung - Link zur Homepage der KBV |
| Qualitässicherungsrichtlinien Ultraschall der KV Hessen - weitere Informationen dazu finden Sie auf der unten stehenden Übersichtsseite |
| Mutterschafts-Richtlinien - Link zur Homepage des GBA |
Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen.
Die Ultraschall-Vereinbarung ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Hier einige wichtige Informationen dazu
Sie finden die aktualisierte Richtlinie der KV Hessen über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung von Ultraschalluntersuchungen gemäß § 136 SGB V in der rechten Spalte.
Aktuelle Informationen vom 02.05.2012














