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Sonographie / Ultraschall

Alle wichtigen Anträge, Kontakte und Informationen in der Übersicht

Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen. Rechtliche Grundlage ist die gem. § 135 Absatz 2 SGB V getroffene Ultraschall-Vereinba­rung vom 31.10.2008, gültig seit 1. April 2009. 

Weitere Informationen finden Sie im Infobrief sowie den KBV-Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung für den Antragsteller und den KBV-Informationen für den Genehmigungsinhaber, die wir ebenfalls in der unten stehenden Tabelle als pdf-Dateien zum Download für Sie eingestellt haben.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Genehmigung die folgenden Hinweise:

Diese Hinweise sind wichtig, da in letzter Zeit vermehrt Anträge von Ärzten erst nach Aufnahme ihrer Praxistätigkeit gestellt wurden und zum anderen immer mehr Anträge ohne Qualifikationsnachweis eingehen.

Für die Antragsstellung sowie Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Sonographie
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt
E-Mail:
Fax: 069 / 79502-787

 

Antragsformulare, Informationen und Dokumente zur Sonographie finden Sie über diese Links:
Antragsformular zur Abrechnungsgenehmigung Ultraschall/Sonographie
Formular zur apparativen Ausstattung (Antragsteller)
Gewährleistungserklärung Hersteller
Hinweisblatt Bilddokumentation
Erklärung des Ausbilders- Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn die fachliche Befähigung im Ultraschall im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben wurde.
Infobrief der KV Hessen
KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Antragsteller
KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Genehmigungsinhaber
Ultraschall-Vereinbarung - Link zur Homepage der KBV
Qualitässicherungsrichtlinien Ultraschall der KV Hessen - weitere Informationen dazu finden Sie auf der unten stehenden Übersichtsseite
 Mutterschafts-Richtlinien - Link zur Homepage des GBA

 

 

Sonographie - Beantragung einer Genehmigung

Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen.

Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung ab 1. April 2009

Die Ultraschall-Vereinbarung ist am 1. April 2009 in Kraft getreten. Hier einige wichtige Informationen dazu

Informationen zu den Richtlinien der KV Hessen zur Qualitätssicherung von Ultraschalluntersuchungen

Sie finden die aktualisierte Richtlinie der KV Hessen über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung von Ultraschalluntersuchungen gemäß § 136 SGB V in der rechten Spalte.


30460 kvh de
04.04.2012
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Unsere info.line steht Ihnen zur Verfügung:
Tel: 069 79502-602
Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

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Ihr Ansprechpartner:
Qualitätssicherung Sonographie

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