Sie befinden sich gerade im folgenden Pfad:

Sonographie / Ultraschall

Alle wichtigen Anträge, Kontakte und Informationen in der Übersicht

Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen. Rechtliche Grundlage ist die gem. § 135 Absatz 2 SGB V getroffene Ultraschall-Vereinba­rung

Weitere Informationen finden Sie im Infobrief sowie den KBV-Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung für den Antragsteller und den KBV-Informationen für den Genehmigungsinhaber, die wir ebenfalls in der unten stehenden Tabelle als pdf-Dateien zum Download für Sie eingestellt haben.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Genehmigung die folgenden Hinweise:

Diese Hinweise sind wichtig, da in letzter Zeit vermehrt Anträge von Ärzten erst nach Aufnahme ihrer Praxistätigkeit gestellt wurden und zum anderen immer mehr Anträge ohne Qualifikationsnachweis eingehen.

Für die Antragsstellung sowie Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Sonographie
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt
E-Mail:
Fax: (0 69) 79 50 2-787

 

Antragsformulare, Informationen und Dokumente zur Sonographie finden Sie über diese Links:
Antragsformular zur Abrechnungsgenehmigung Ultraschall/Sonographie
Formular zur apparativen Ausstattung (Antragsteller)
Gewährleistungserklärung Hersteller
Überblick zur Einreichung Bilddokumentation (Abnahme- und Konstanzprüfung)
Erklärung des Ausbilders- Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn die fachliche Befähigung im Ultraschall im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben wurde.
Infobrief der KV Hessen
KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Antragsteller
KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Genehmigungsinhaber
Ultraschall-Vereinbarung - Link zur Homepage der KBV
Durchführungsbestimmung der KVH zur Qualitätsprüfung der Ultraschalldiagnostik
im Einzelfall durch Stichproben 
 Mutterschafts-Richtlinien - Link zur Homepage des GBA

 

Bitte beachten Sie auch diese aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Sonographie in unserem "Mitglieder intern"-Bereich:

QS-Vereinbarung zur Ultraschall-Diagnostik: Ablauf Übergangsfrist

- Übergangsfrist zur Abnahmeprüfung für Ultraschallsysteme läuft zum 31. März 2013 ab

Ultraschalldiagnostik: Überprüfung der ärztlichen Dokumentation

- Neue Grundlage für die Stichprobenprüfung bringt deutliche Entlastung für Ärzte ab 1. Dezember 2012

 

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Einführung einer Online-Prüfung für Gynäkologen ab 1. Juni 2012

Ultraschallscreening in der Schwangerschaft – Online-Prüfung für Gynäkologen

Einführung einer Online-Prüfung für Gynäkologen ab 1. Juni 2012: Das Online-Modul steht ab sofort zur Verfügung!


30460 kvh de
04.01.2013
nach oben


 

KVH-Online

Das Web-TV der KVen

info.line

Sie haben noch Fragen?
Unsere info.line steht Ihnen zur Verfügung:
Tel: 069 79502-602
Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

Sie haben Fragen zum Thema?

Ihr Ansprechpartner:
Qualitätssicherung Sonographie

Sitemap | Newsletter | Kontakt | Hilfe | Impressum