Sonographie / Ultraschall
Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen. Rechtliche Grundlage ist die gem. § 135 Absatz 2 SGB V getroffene Ultraschall-Vereinbarung.
Weitere Informationen finden Sie im Infobrief sowie den KBV-Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung für den Antragsteller und den KBV-Informationen für den Genehmigungsinhaber, die wir ebenfalls in der unten stehenden Tabelle als pdf-Dateien zum Download für Sie eingestellt haben.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Genehmigung die folgenden Hinweise:
- Die Ausführung und Abrechnung sonographischer Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig.
- Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
- Ohne die Vorlage von Zeugnissen, die über die fachliche Qualfikation in der Ultraschalldiagnostik detalliert Auskunft geben, ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Diese Hinweise sind wichtig, da in letzter Zeit vermehrt Anträge von Ärzten erst nach Aufnahme ihrer Praxistätigkeit gestellt wurden und zum anderen immer mehr Anträge ohne Qualifikationsnachweis eingehen.
Für die Antragsstellung sowie Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Sonographie
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt
E-Mail:
Fax: (0 69) 79 50 2-787
| Antragsformulare, Informationen und Dokumente zur Sonographie finden Sie über diese Links: |
| Antragsformular zur Abrechnungsgenehmigung Ultraschall/Sonographie |
| Formular zur apparativen Ausstattung (Antragsteller) |
| Gewährleistungserklärung Hersteller |
| Überblick zur Einreichung Bilddokumentation (Abnahme- und Konstanzprüfung) |
| Erklärung des Ausbilders- Diese Erklärung ist nicht erforderlich, wenn die fachliche Befähigung im Ultraschall im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben wurde. |
| Infobrief der KV Hessen |
| KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Antragsteller |
| KBV-Informationen zur Ultraschallgenehmigung für den Genehmigungsinhaber |
| Ultraschall-Vereinbarung - Link zur Homepage der KBV |
| Durchführungsbestimmung der KVH zur Qualitätsprüfung der Ultraschalldiagnostik im Einzelfall durch Stichproben |
| Mutterschafts-Richtlinien - Link zur Homepage des GBA |
Bitte beachten Sie auch diese aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Sonographie in unserem "Mitglieder intern"-Bereich:
QS-Vereinbarung zur Ultraschall-Diagnostik: Ablauf Übergangsfrist
- Übergangsfrist zur Abnahmeprüfung für Ultraschallsysteme läuft zum 31. März 2013 ab
Ultraschalldiagnostik: Überprüfung der ärztlichen Dokumentation
- Neue Grundlage für die Stichprobenprüfung bringt deutliche Entlastung für Ärzte ab 1. Dezember 2012
Aktuelle Informationen vom 02.05.2012
Einführung einer Online-Prüfung für Gynäkologen ab 1. Juni 2012
Einführung einer Online-Prüfung für Gynäkologen ab 1. Juni 2012: Das Online-Modul steht ab sofort zur Verfügung!













