Sonographie - Beantragung einer Genehmigung bei der KV Hessen
Rechtliche Grundlage ist die gem. § 135 Absatz 2 SGB V getroffene Ultraschall-Vereinbarung vom 31.102008, gültig seit 1. April 2009.
Weitere Informationen finden Sie im Infobrief, den wir als pdf-Datei in der rechten Spalte zum Download für Sie eingestellt haben.
Weiterhin können Sie hier ebenfalls die KBV-Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung für den Antragsteller sowie die KBV-Informationen für den Genehmigungsinhaber über den jeweiligen Link herunterladen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Sonographie
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt
E-Mail:
Fax: 069 / 79502-787
20.09.2011
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