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Sonographie - Beantragung einer Genehmigung bei der KV Hessen

Für die Genehmigung zur Abrechnung ultraschalldiagnostischer Leistungen ist die fachliche Befähigung sowie eine ausreichende apparative Ausstattung nachzuweisen.

Rechtliche Grundlage ist die gem. § 135 Absatz 2 SGB V getroffene Ultraschall-Vereinba­rung vom 31.102008, gültig seit 1. April 2009. 

Weitere Informationen finden Sie im Infobrief, den wir als pdf-Datei in der rechten Spalte zum Download für Sie eingestellt haben.

Weiterhin können Sie hier ebenfalls die KBV-Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung für den Antragsteller sowie die KBV-Informationen für den Genehmigungsinhaber über den jeweiligen Link herunterladen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver­fügung:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Sonographie
Georg-Voigt-Str. 15
60325 Frankfurt
E-Mail:
Fax: 069 / 79502-787



28621 kvh de
20.09.2011
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