Informationen zur Ultraschall-Vereinbarung ab 1. April 2009
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) vom 31. Oktober 2008, gültig seit 1. April 2009
Am 1. April 2009 ist eine neue Fassung der Ultraschall-Vereinbarung in Kraft getreten. Die Neufassung berücksichtigt medizinisch-technische Weiterentwicklungen und trägt zwischenzeitlichen Änderungen der Weiterbildungsordnungen und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes Rechnung. Die wichtigsten Punkte möchten wir Ihnen kurz vorstellen.
Für Ärzte, die bereits über eine Abrechnungsgenehmigung verfügen:
Wenn Sie bereits eine Genehmigung zur Abrechnung der Ultraschalldiagnostik nach der bisher gültigen Ultraschall-Vereinbarung haben, behalten Sie diese.
Im Einsatz befindliche Ultraschallgeräte können - unter der Voraussetzung, dass diese ordnungsgemäß gemeldet und im Zusammenhang mit einer bestehenden Abrechnungsgenehmigung überprüft wurden - im Rahmen der geltenden Übergangsbestimmungen bis zum 31. März 2013 weiterverwendet werden. Der Nachweis, dass diese Geräte den neuen Anforderungen entsprechen, muss spätestens 4 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Ultraschall-Vereinbarung nachgewiesen werden. Derzeit ist es somit nicht erforderlich, eine aktuelle, vom Hersteller/Lieferanten ausgestellte Gewährleistungsgarantie für diese Geräte vorzulegen.
Ein neuer Baustein der Ultraschall-Vereinbarung ist die regelmäßige Konstanzprüfung, deren Ziel es ist, eine gleichbleibende technische Bildqualität der Ultraschallgeräte zu gewährleisten. Es besteht daher die Verpflichtung, auf Anforderung eine von Ihnen ausgewählten aktuellen Bilddokumentation einzureichen. Diesbezüglich werden wir uns zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.
In die Ultraschall-Vereinbarung mit aufgenommen wurden nun auch Vorgaben zur ärztlichen Dokumentation hinsichtlich der Angaben, die aus der Routinedokumentation hervorzugehen haben, sowie Mindestanforderungen an die dazugehörige Bilddokumentation und deren Überprüfung im Rahmen von Stichprobenprüfungen. Dies ist - wie Sie zu Recht denken werden - für uns nicht neu, da wir im Bereich der KV Hessen bereits seit Jahren Stichprobenprüfungen nach der Richtlinie der KV Hessen gemäß § 136 SGB V erfolgreich durchführen und somit dem Ziel der Qualitätssicherung und -förderung Rechnung tragen.
Für Ärzte, die vorhaben, eine Abrechnungsgenehmigung zu beantragen:
Die fachliche Befähigung können Sie im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erlangen. Alternativ besteht die Möglichkeit, diese während einer klinischen Tätigkeit außerhalb der Facharztweiterbildung oder durch Ultraschallkurse zu erwerben. In jedem Fall ist eine Mindestanzahl an durchgeführten Ultraschalluntersuchungen nachzuweisen. Hierbei sind die Vorgaben gemäß Anlage I Spalte 3 bzw. Spalte 4 der Ultraschall-Vereinbarung zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass bei Erwerb der fachlichen Qualifikation außerhalb der Facharztweiterbildung bzw. bei Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse weiterhin zusätzlich die Teilnahme an einem Kolloquium erforderlich ist.
Ihrem Antrag auf Genehmigung zur Abrechnung sonographischer Leistungen sind Nachweise der fachlichen Befähigung, der Nachweis der Erfüllung der apparativen Voraussetzungen durch Vorlage einer Gewährleistungsgarantie des Herstellers oder Lieferanten sowie eine für die Abnahmeprüfung erforderliche aktuelle Bilddokumentation (bei Untersuchungen im B-Mode-Verfahren) der jeweiligen Anwendungsklasse einzureichen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine kurze Information der unserer Meinung nach wichtigsten Punkte der neuen Ultraschall-Vereinbarung. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Originaltext (siehe pdf-Datei im Download-Bereich in der rechten Spalte). Hier finden Sie auch die von der KBV zur Verfügung gestellten ergänzenden Informationsblätter sowie die Liste der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ-Liste, Stand:….).
Sollten Sie Fragen zu den Inhalten dieser Vereinbarung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Abt. Qualitätssicherung Sonographie über die E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.














