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Schmerztherapie: Hinweise zur Dokumentation

Anforderungen entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie

Zur Dokumentation sollten allgemein anerkannte, standartisierte Materialien (Fragebogen, Tagebücher, Anamnesebogen, Testverfahren etc.) eingesetzt werden.

Folgende Punkte gehören zu einer Dokumentation entsprechend den Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (gültig ab 01.04.2005; vormals Schmerztherapie-Vereinbarung):


Schmerzanamnese

Psycho-Soziale Anamnese

Bisherige Diagnostik und Therapie, Behandlungsergebnisse

Schmerzdauer/Chronifizierung

Aktueller neuroorthopädischer Untersuchungsbefund

Ergänzende Untersuchungen und Konsiliari

Schmerzbestimmende Diagnose(n)
Neben-Diagnose(n)
Psychosoziale Diagnose(n)

Therapieplanung

Therapieverlauf (Compliance)

Therapieergebnis

28669 kvh de
27.08.2009
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Frau Klameth-Mährlein

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