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Schmerztherapie: Änderungen ab dem 01. April 2005 - Kontakt zur Fachabteilung

"Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie" löst bisherige Schmerztherapie-Vereinbarung ab - ihre Ansprechpartner für Fragen zur Schmerztherapie informieren Sie gerne

Am 01. April 2005 ist die neue "Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie", die zwischen der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossen wurde, in Kraft getreten und hat die bisherige Schmerztherapie-Vereinbarung abgelöst.

Das neue Antragsformular zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung haben wir für Sie unter dieser Übersicht zum Download eingestellt.

Weitere Informationen zur geänderten Vereinbarung finden Sie im Deutschen Ärzteblatt Nr. 9 vom 04.03.2005 und Nr. 11. vom 18.03.2005, bzw. im Internet unter www.deutsches-aerzteblatt.de.

Ein Hinweis für die Nutzer der Internet-Arztsuche der KV Hessen:

Ärzte, die die entsprechende Qualifikation und die Genehmigung der KV Hessen zur Abrechnung der Leistungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie haben, finden Sie in unserer Internet-Arztsuche, wenn Sie unter der Eingabe "Genehmigungen" den Begriff "Schmerztherapie" eingeben!

Für Rückfragen zum Thema steht Ihnen gerne die Fachabteilung zur Verfügung:

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
KV Hessen
Schmerztherapie
Bianca Klameth-Mährlein
Georg-Voigt-Strasse 15
60325 Frankfurt
Tel.: 069 / 79 502 - 701
Fax: 069 / 79 502 - 510

Sie können mit der Abteilung in der rechten Spalte per E-Mail Kontakt aufnehmen.

28602 kvh de
31.03.2010
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Unsere info.line steht Ihnen zur Verfügung:
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Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

Sie haben Fragen zum Thema?

Ihr Ansprechpartner:
Frau Klameth-Mährlein

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